Micro-Appartements in der Buntzelstraße

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage VIII/0626

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Buntzelstraße 125 Micro-Appartements (für Studenten) gebaut werden sollen und, wenn ja, liegt dem Bezirksamt ein diesbezüglicher Bauantrag für Micro-Appartements beziehungsweise Wohnungen vor?
  2. Wie ist der Stand der Bearbeitung und wie viele Micro-Appartements beziehungsweise Wohnungen sind geplant?
  3. Wird vom Bezirksamt geprüft, ob bestehende Gebäudeteile auf dem Grundstück Buntzelstraße 125 gegebenenfalls denkmalschutzwürdig sind und, wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens?

gestellt am 11.10.2018

von Uwe Doering

Das Bezirkamt antwortet am 07.11.2018

Zu 1. und 2.
Für das in Rede stehende Grundstück wurde mit Datum vom 12.09.2018 ein (positiver)
Vorbescheid für die Errichtung eines Gebäudes mit Mierewohnungen/Studentenappartements (41 WE) erteilt.
Ein auf dieser Grundlage zu stellender Bauantrag liegt derzeit nicht vor.

Zu 3.
Die vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück sind nicht in der Berliner Denkmalliste
eingetragen. Bisher bestand keine Veranlassung, das Gebäude auf dem Grundstück
Buntzelstraße 125 hinsichtlich seiner Denkmalwürdigkeit zu prüfen. Zuständig für die
lnventarisierung von Denkmalen ist das Landesdenkmalamt Berlin.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0626