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Mieter- und Sozialberatung im Kosmosviertel

Uwe Doering
Uwe Doering

Schriftliche Anfrage VIII/0277

  1. Wie ist der gegenwärtige Stand der Einrichtung einer Mieter- und Sozialberatung im Kosmosviertel Altglienicke nach dem Beschluss der BVV vom 20.07.2017 (Drucksache VIII/0164)?
  2. Warum wurde vom Bezirksamt auf das am 15.03.17 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen gemachte Angebot der Bürgerinitiative "Mieterprotest Kosmosviertel" zur sofortigen und unbürokratischen Einrichtung einer Beratung bisher nicht eingegangen?
  3. Ist das Bezirksamt willens und in der Lage, sofort Mittel für eine vorläufige Beratungsstelle bereitzustellen, um auf die akuten Probleme (fristbewehrte Mieterhöhungsbegehren) in Folge der aktuell beendeten Modernisierungen und die Ankündigung kommender Maßnahmen in den nächsten Tagen und Wochen antworten zu können?

gestellt am 25.09.2017

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 11.10.2017

Zu 1.:
Im Rahmen des Quartiersmanagement Kosmosviertel wird bis Anfang 2018 in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie dem Bezirksamt Treptow-Köpenick ein geeigneter Projektträger zur Umsetzung der Soziale Stadt Maßnahme "Kostenfreie Mietererstberatung" in den Bereichen Mietvertrag, (energetische) Sanierungen, Mieterhöhungen, Wohnungsmängel, Nebenkostenabrechnungen und Fragen rund um die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Wohngeld gesucht.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Programms Soziale Stadt. Für das gesamte Projekt stehen inklusive aller Honorar-, Sach- und Nebenkosten insgesamt 10.000 € zur Verfügung. Davon stehen im Jahr 2018 und 2019 jeweils 5.000 € zur Verfügung. Die Fördermittel sind bis zum 31.Dezember 2019 zu verwenden. Der vorgegebene Finanzrahmen kann nicht überschritten werden.

Die Mittel stehen erst ab dem Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung. Im Moment wird vom Bezirksamt das Antragsverfahren und die Suche nach einem geeigneten Projektträger vorbereitet, so dass ein Beratungsangebot frühestens Anfang 2018 eingerichtet werden kann.

Zu 2.:
Es ist festzustellen, dass es grundsätzlich gesetzlich gestattet ist, energetische Sanierungsmaßnahmen auf Mieten umzulegen. Die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes wird grundsätzlich vom Gesetzgeber unterstützt und gefördert.
Maßnahmen der energetischen Sanierung, insbesondere nachträgliche Dämmungen sind bauordnungsrechtlich verfahrensfrei.

Die Begleitung der von Modernisierungsmaßnahmen betroffenen Bewohner ist zunächst Aufgabe des Eigentümers im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums gemäß Art. 14 Abs.
2 Grundgesetz.

Angesichts der Problematik wurde aber seitens des Bezirksamtes die Förderfähigkeit einer Mieterberatung im Rahmen des Quartiersmanagementverfahrens geprüft und in die
Programmplanung aufgenommen. Im Ergebnis der Prüfung ist eine Mieterberatung grundsätzlich förderfähig, eine Finanzierung über das Quartiersmanagementverfahren aber
erst ab dem Haushaltsjahr 2018 möglich.

Desweitern unterliegt eine vom Bezirksamt installierte und über öffentliche Mittel finanzierte Mieterberatung dem öffentlichen Vergabewesen und einem formalen Förderverfahren, so dass eine sofortige Beauftragung einer Beratung nicht möglich war.

Zu 3.:
Die Städtebaufördermittel für eine Mieterberatung stehen erst ab dem Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung, eine kurzfristige Bereitstellung eines Beratungsangebotes ist seitens des
Stadtentwicklungsamtes nicht möglich. Kurzfristig und bei akutem Bedarf kann an den berlinweit beratenden Mieterverein Berlin verwiesen werden.

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0277
 

 

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