Müggelturm

Schriftliche Anfrage VIII/0756

  1. Kann davon ausgegangen werden, dass das Bezirksamt, ähnlich wie auf der bisher nur in der Presse veröffentlichten Idee von einem zweiten Müggelturm auch auf das ebenfalls in gleicher Presse angekündigte Vorhaben eines der Architekten des Müggelturms reagiert, welcher nach einer anderen Lösung für einen barrierefreien Zugang suchen will?
  2. Hatte das Bezirksamt in der Vergangenheit bereits Kontakt zu dem Architekten und, wenn nein, hält das Bezirksamt es überhaupt für nötig, zu ihm Kontakt aufzunehmen?

gestellt am 01.02.2019

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 08.02.2019

Kann davon ausgegangen werden, dass das Bezirksamt, ähnlich wie auf der bisher nur in der Presse veröffentlichten Idee von einem zweiten Müggelturm auch auf das ebenfalls in gleicher Presse angekündigte Vorhaben eines der Architekten des Müggelturms reagiert, welcher nach einer anderen Lösung für einen barrierefreien Zugang suchen will?

Das Bezirksamt vermutet, dass sich Frau Reichardt in ihrer Schriftlichen Anfrage auf das im Berliner Kurier und in der Berliner Zeitung am 29.01.2019 veröffentlichte Interview mit Herrn Siegtried Wagner bezieht.
Darin wird Herr Wagner mit folgenden Äußerungen zitiert:
"Dieser Zwillings-Blödsinn darf nicht gebaut werden";
"Es ist ein einzigartiges Ensemble, das nicht durch einen zweiten Turm zerstört werden darf"
"Die Zwillingstürme entwürdigen das ganze Areal. Für mich ist der Entwurf richtiger Kitsch"
"Ich werde jetzt nach einer Lösung suchen und daran arbeiten, wie Menschen mit Handicap auch ohne zweiten Turm nach oben kommen. Den Entwurf lege ich dann dem Denkmalschutz vor."

Nein, das Bezirksamt hat nicht und wird nicht in gleicher Weise reagieren.
Die Errichtung eines zweiten Turmes neben dem unter Denkmalschutz stehenden Müggelturm ist - ohne Frage - denkmal- und auch planungsrechtlich schwierig. Insofern stellt eine barrierefreie Erschließung des Müggelturms tatsächlich eine besondere Herausforderung dar.
Selbstverständlich unterstützt das Bezirksamt die Intention, möglichst viele Orte auch für
mobilitätseingeschränkte Menschen erreichbar zu machen. Bisher ist dem Bezirksamt aber nicht mehr als die in den Medien gezeigte Computersimulation bekannt. Zunächst ist der Grundstückseigentümer also gefordert, beurteilungsfähige Unterlagen vorzulegen. Das Bezirksamt selbst wird keine Alternativplanung erarbeiten.

Hatte das Bezirksamt in der Vergangenheit bereits Kontakt zu dem Architekten und, wenn nein, hält das Bezirksamt es überhaupt für nötig, zu ihm Kontakt aufzunehmen?

Nein, das Bezirksamt hatte und hat keinen Kontakt zu Herrn Wagner.
Das Urheberrecht ist kein öffentlich-rechtlicher Prüfgegenstand. Maßgeblich für die Beurteilung der denkmalrechtlichen Genehmigungsfähigkeit ist die Begründung der Denkmalwürdigkeit gemäß Berliner Denkmalliste.

Der Müggelturm - Terrassenanlage mit Restaurant und Turm - wurde im Mai 1995 in die Berliner Denkmalliste eingetragen, er besitzt geschichtliche, künstlerische und städtebauliche Bedeutung.

ln der Kurzbegründung der Denkmalwürdigkeit heiß es:

"Der 1961 fertiggestellte Müggelturm wurde an der Stelle eines 1958 durch Brand bei
Restaurierungsarbeiten zerstörten Vorgängerbaus errichtet. Seit 1889 war dieser Aussichtsturm mit angeschlossenem Restaurant eines der beliebtesten Ausflugsziele der Köpenicker Umgebung. Die Baukosten für den Wiederaufbau wurden fast vollständig aus Spenden finanziert und dokumentieren so den hohen Stellenwert, den der Turm für Köpenick hat. Der heutige Turm entspricht in seinem Entwurf den Gestaltungsprinzipien der Moderne und kann als hochwertiges Bauwerk der späten Fünfziger/ frühen Sechziger Jahre in der DDR gelten.
Typisch sind die großen, mit schmalen Fensterprofilen versehenen Öffnungen des
Restaurants und des Turmes. Besonders die filigrane Ausführung des rechteckigen Turmes mit seinem als Scheibe ausgebildeten Dach erinnert an die Leichtigkeit, die die stilbildenden Architekten der Zeit anstrebten.
Der Entwurf stammt von einer Studentengruppe der Kunsthochschule Weißensee, die den vom Nationalen Aufbauwerk als Bauträger ausgeschriebenen Wettbewerb gewann. Die großzügige Anlage repräsentiert exemplarisch die Bedeutung, die Großgaststätten und Ausflugsorte als Orte der Naherholung für die "Arbeiter und Bauern" in der Aufbauphase der DDR hatte."

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0756