Nachfrage zur Beantwortung der SchA VIII /1424 "Neue Steganalage in Grünau"
Schriftliche Anfrage VIII/1444
Welche Auflagen wurden bezüglich der Müllentsorgung und der Aufstellung von sanitären Einrichtungen / Toiletten erteilt?
getellt am 25.03.2021
von Uwe Doering
Das Bezirksamt antwortet am 30.03.2021
Rechtsgrundlage für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung einer ,Sportbootssteganlage ist § 62 a Abs. 1Satz 1 und 2 Berliner Wassergesetz.
Danach darf die wasserbehördliche Genehmigung von Anlagen in Gewässern nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Unternehmen weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte und Befugnisse anderer zu erwarten sind (§ 62 a Abs.1 Satz 1 BWG).
Zur Reinhaltung des Oberflächengewässers werden deshalb diverse Auflagen zur Ausführung der Steganlage (Material u.a.) sowie hinsichtlich von Instandsetzungsarbeiten erteilt.
Die Steganlage darf nur aus Aufbauten bestehen, die der Funktion des Steges dienen. Ein Sportbootsteg dient nur zum Befestigung von Booten bzw. für den Ein- und Ausstieg. Es sind weder Abfallbehälter noch Plattformen oder Badeleitern gestattet.

