Nachfrage zur Beantwortung der SchA VIII/1503 "Konzeptverfahren für Fläche mit Garagenbebauung in der Radenzer Straße"
Schriftliche Anfrage VIII/1525
Nach welcher Logik / Überlegung oder welchen Vorgaben kann in einer Trinkwasserschutzzone III Wohnungsbau erfolgen, aber nicht die Neuanlage oder Erweiterung von Kleingärten?
gestellt am 12.07.2021
von Uwe Doering
Das Bezirksamt antwortet am 21.07.2021
Wasserschutzgebietsverordnungen mit Ihren Restriktionen werden von der für die Wasserwirtschaft zuständigen Senatsverwaltung erlassen. Die Beantwortung der Frage liegt daher in der Zuständigkeil der Senalsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung II B.

