Nachfrage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage VIII/1579 "Antrag für Wohnungsbau in der Johanna-Tesch-Straße / Oberspree"

Schriftliche Anfrage VIII/1598

  1. Welche Bauhöhen wurden für die jeweiligen Wohnhäuser durch die Wohnungsbaugesellschaft "Stadt und Land" beantragt?
  2. Wie viele Etagen wurden für die jeweiligen Wohnhäuser beantragt?
  3. Werden sich die im Bauantrag beantragten Wohngebäude gemäß Paragraf 34 BauGB der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung anpassen?

gestellt am 24.09.2021

von Uwe Doering

Das Bezirksamt anwortet am 12.10.2021

Welche Bauhöhen wurden für die jeweiligen Wohnhäuser durch die Wohnungsbaugesellschaft "Stadt und Land" beantragt?

Die Planungen zeigen eine Oberkante der Attikahöhe von 16,1 m und eine Oberkante des Aufzuges von 16,68 m.

Wie viele Etagen wurden für die jeweiligen Wohnhäuser beantragt?

Entsprechend der Bauantragsunterlagen sind vier Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss vorgesehen.

Werden sich die im Bauantrag beantragten Wohngebäude gemäß Paragraf 34 BauGB der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung anpassen?

Diese Frage ist im Baugenehmigungsverfahren zu klären. Derzeit ist der Bauantrag noch in der Prüfung. Im Zuge der Bauberatung wurde die Auskunft erteilt, dass ein Bauvorhaben mit vier Vollgeschossen grundsätzlich zulässig ist und sich in die nähere Umgebung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung einfügen würden.

Gemäß § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch Wohnbebauung geprägt. Es finden sich hier überwiegend Wohngebäude in Zeilenbauweise mit vier Vollgeschossen. Die Gebäude sind unterkellert und weisen Satteldächer auf. Sofern die maßgeblichen Höhen der Umgebungsbebauung aufgegriffen werden, fügen sich Wohngebäude mit vier Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss in die nähere Umgebung ein.

Gefragt wurde nach Wohngebäuden mit vier Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss unter Berücksichtigung der maßgeblichen Höhen der Umgebungsbebauung.
Eine planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens ist noch nicht erfolgt, da der Fachbereich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes bisher nicht am Verfahren beteiligt wurde.

Schriftliche Anfrage -SchA VIII/1598