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Nachfragen zu den SchA IX/0834 und IX/0841 "Auslaufende Sozialbindung"

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0857 vom 24.10.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ausweichende, unvollständige und sachlich falsche Antworten auf Anfragen führen zu weiteren Anfragen und dadurch zu weiteren Belastungen. Ich bitte darum, Fragen ausführlich, sachgerecht und im Sinne der Fragestellung zu beantworten.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Aus welchen konkreten technischen Gründen ist es dem Bezirksamt Treptow-Köpenick nicht möglich, eine detaillierte Auflistung der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen in Treptow-Köpenick vorzunehmen, anders als es etwa dem Bezirksamt Lichtenberg in der dortigen Anfrage KA/0793/IX unter https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3271 möglich ist?

2. Nutzt das Bezirksamt Treptow-Köpenick andere Fachverfahren, um die genannten Wohnungen zu registrieren als das Bezirksamt Lichtenberg und, wenn ja, welche und warum?

3. Wird das Bezirksamt Treptow-Köpenick Kontakt mit dem Bezirksamt Lichtenberg mit dem Ziel aufnehmen, die dortigen technischen Gegebenheiten auch in Treptow-Köpenick zu etablieren, damit auch die Bezirksverordneten in Treptow-Köpenick die für die Arbeit nach § 11 Bezirksverwaltungsgesetz benötigten Informationen erhalten können und, wenn nein, warum nicht?

4. Warum erhebt das Bezirksamt Treptow-Köpenick keine statistische Erfassung der Bußgelder bei Verstößen gegen WoFG und WoBinG und in welchem konkreten Haushaltstitel werden die hieraus
erfolgten Einnahmen gebucht?

5. Stimmt das Bezirksamt zu, dass die Bezirksverordneten eine wichtige Rolle in der Verwaltungsstruktur haben und zur Ausführung ihrer Tätigkeit auf die Mitarbeit der Bezirksverwaltung, etwa in der Hinsicht auf hinreichende und ausführliche Antworten auf Anfragen angewiesen sind und, wenn nein, warum nicht?

6. Stimmt das Bezirksamt zu, dass Akteneinsichten kein adäquater Ersatz für Schriftliche Anfragen sind, insbesondere, weil Erkenntnisse aus Akteneinsichten nicht öffentlich verwendet werden dürfen und, wenn nein, warum nicht?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1. - 3.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick nutzt wie andere Berliner Wohnungsämter das Fachverfahren InWo. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand besteht jedoch mit Hilfe dieses Fachverfahrens keine technische Möglichkeit, die erfragten Angaben im gewünschten Umfang zu ermitteln. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick wird daher u. a. Kontakt mit dem Bezirksamt Lichtenberg aufnehmen und eruieren, ob evtl. bislang nicht bekannte Auswertungsmöglichkeiten im Fachverfahren bestehen und diese ggf. zukünftig nutzen. Auf Basis der derzeitigen Auswertungsmöglichkeiten wurde zunächst die beigefügte Übersicht (s. Anhang – Liste geförderte Wohnungen) erstellt. Für die erfragten detaillierteren Angaben sind ressourcenintensive manuelle Arbeiten notwendig, so dass die gewünschten Informationen voraussichtlich bis Ende November 2024 zur Verfügung gestellt werden können.

Zu 4.
Bisher lag keine Notwendigkeit für eine statistische Erfassung von Verstößen gegen die Belegungsbindung vor. Bußgelder nach § 52 WoFG bzw. § 26 WoBindG wurden im maßgeblichen Zeitraum nicht erhoben. Geldleistungen nach § 25 WoBindG sowie § 33 WoFG werden im Kapitel 3502, Titel 11143 verbucht. Eine Auswertung der Bescheide, mit denen Geldleistungen gegenüber Vermieter/innen bzw. Eigentümer/innen erhoben wurden, ergab folgendes Ergebnis:

JahrAnzahl
202110
20222
202315
2024 (bis 3. Quartal)1

Zu 5. - 6.
Die Zuständigkeiten, Aufgaben und Rechte der Bezirksverordneten nach dem Bezirksverwaltungsgesetz stehen für das Bezirksamt außer Frage.

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