Nachfragen zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage "Umsetzung des 'Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung' (Bau-Turbo) und Anwendung des Leitfadens zum Gesetz (Drs IX/1112)"

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1176 vom 31.03.2026 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt

  1. Wie viele und welche Bauvoranfragen und Bauanträge wurden im Sinne des Bauturbo-Gesetzes seit der Beantwortung der SchA IX/1112 beim Bezirksamt eingereicht?

  2. Inwieweit wird bei der Bearbeitung der Bauvorhaben darauf geachtet, dass die Bebauung auf bereits versiegelten Flächen oder auf bereits erschlossenen und entwickelten Grundstücken erfolgt?

  3. Inwieweit werden bei den Planungen bereits vorliegende Planungskonzepte berücksichtig?

  4. Inwieweit wird bei den Bauvorhaben auf eine sozialräumlich angemessene Nachverdichtung bestehender Wohnquartiere geachtet?

  5. Wird mit den jeweiligen Bauvorhabenträgern ein Abschluss städtebaulicher Verträge zur Erstellung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum angestrebt und, wenn ja, bei welchen Bauvorhaben?

 

Antwort steht noch aus

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