Neubau einer Wohnanlage (Nachverdichtung) durch die "degewo" im Kietzer Feld / Wendenschloß

Schriftliche Anfrage VIII/1023

  1. Wurde von der "degewo" für den Bau von Wohnungen zur Nachverdichtung des Areals Kietzer Feld eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag gestellt? Wenn nein, wie ist der Stand des Verfahrens bzw. der Stand des Abstimmungsverfahrens mit der "degewo"?
  2. Wurde für den Bau von Wohnungen bzw. für den Bau von Wohnhäusern durch das Bezirksamt bauvorbereitende Maßnahmen, wie Baumfällungen, genehmigt? Wenn ja, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang? Wenn nein, ist mit solch einem Antrag auf Grund der geplanten zeitlichen Abläufe zeitnah zu rechnen?
  3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass laut einer Ausschreibung der "degewo" der Beginn des Ausführungszeitraumes für Planungs- und Bauleistungen (1. Bauabschnitt) mit dem 25.05.2020 datiert ist und die Frist für das Bieterverfahren im November 2019 ausläuft?
  4. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob bzw. wie die Mieterinnen und Mieter der "degewo" über den Beginn der Planungs- und Baumaßnahmen für den 1. Bauabschnitt informiert wurden?

gestellt am 07.11.2019

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 21.11.2019

Wurde von der "degewo" für den Bau von Wohnungen zur Nachverdichtung des Areals Kietzer Feld eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag gestellt? Wenn nein, wie ist der Stand des Verfahrens bzw. der Stand des Abstimmungsverfahrens mit der "degewo"?

Ein förmlicher Bauantrag bzw. eine förmliche Bauvoranfrage wurden noch nicht gestellt. Gegenwärtig nutzt die degewo die b.ezirkliche Bauberatung. D.h. gegenwärtig laufen Vorabstimmungsgespräche. ln den bisher erfolgten Gesprächen wurden verschiedene Planungsvarianten diskutiert, wovon die durch die degewo realisierbare Variante zur Weiterbearbeitung ausgewählt wurde.

Wurde für den Bau von Wohnungen bzw. für den Bau von Wohnhäusern durch das Bezirksamt bauvorbereitende Maßnahmen, wie Baumfällungen, genehmigt? Wenn ja, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang? Wenn nein, ist mit solch einem Antrag auf Grund der geplanten zeitlichen Abläufe zeitnah zu rechnen?

Dem Umwelt- und Naturschutzamt liegen keine Anträge oder Anfragen bzgl. Baumfällungen vor. Auch wurden keine Genehmigungen für derartige Maßnahmen erteilt. Aufgrund des frühen Planungsstandes ist zeitnah nicht mit dem Eingang solcher Anträge zu rechnen.

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass laut einer Ausschreibung der "degewo" der Beginn des Ausführungszeitraumes für Planungs- und Bauleistungen (1. Bauabschnitt) mit dem 25.05.2020 datiert ist und die Frist für das Bieterverfahren im November 2019 ausläuft?

Nein, das ist nicht bekannt.

Ist dem Bezirksamt bekannt, ob bzw. wie die Mieterinnen und Mieter der "degewo" über den Beginn der Planungs- und Baumaßnahmen für den 1. Bauabschnitt informiert wurden?

Nach Kenntnis des Bezirksamtes wurde/n:

  • die Entwürfe der geplanten Nachverdichtung den Mieterinnen und Mietern am 01.10.2019 während einer Informationsveranstaltung der degewo präsentiert;
  • die Mieterinnen und Mieter über die geplanten Inhalte der einzelnen Bauabschnitte und den groben zeitlichen Rahmen für die Umsetzung informiert.
  • den Bürgerinnen und Bürgern eine öffentliche Information bzw. Bürgerbeteiligung über eine Onlineplattform avisiert. Die internetbasierte Beteiligung benötigt jedoch noch etwas Vorbereitungszeit Die Öffentlichkeit wird informiert, sobald die Plattform zur Verfügung steht.
  • die Mieterinnen und Mieter noch nicht explizit Ober die in der Ausschreibung der Planungsleistungen genannten und geplanten Zeithorizonte informiert. Der Planungsund Abstimmungsprozess befindet sich noch in einem so frühen Stadium, dass konkrete Termine für Baumaßnahmen noch nicht benannt werden können.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1023