Neue Steganlage in Grünau

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1424

  1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass am Ufer des Teichmummelrings 57 in Grünau eine Steganlage geplant ist?
  2. Liegt dem Bezirksamt diesbezüglich ein Bauantrag vor und wie ist der Stand der Bearbeitung?
  3. Wie viele Bootsliegeplätze sind beantragt und wie viele Bootsliegeplätze werden voraussichtlich genehmigt?
  4. Wird die Genehmigung zur Errichtung der Steganlage mit Auflagen verbunden sein und, wenn ja, mit welchen Auflagen?

gestellt am 10.03.2021

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 23.03.2021

Kann das Bezirksamt bestätigen, dass am Ufer des Teichmummelrings 57 in Grünau eine Steganlage geplant ist?

Ja, es kann bestätigt werden, dass in Höhe der Grundstücke Teichmummelring 57- 60 eine Steganlage geplant ist.

Liegt dem Bezirksamt diesbezüglich ein Bauantrag vor und wie ist der Stand der Bearbeitung?

Dem Bezirksamt lag ein Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung vor. Die Genehmigung wurde mit Datum vom 27.11.2019 erteilt. Der Baubeginn wurde noch nicht angezeigt.

Wie viele Bootsliegeplätze sind beantragt und wie viele Bootsliegeplätze werden voraussichtlich genehmigt?

Es wurden 42 Liegeplätze beantragt, aber nur 29 Liegeplätze genehmigt.

Wird die Genehmigung zur Errichtung der Steganlage mit Auflagen verbunden sein und, wenn ja, mit welchen Auflagen?

Ja, die Genehmigung wurde mit Auflagen verbunden. Neben den Allgemeinen Auflagen wurden auch Besondere Auflagen erteilt. Dazu zählt, dass zusätzlich zur Erhebung einer Ausgleichszahlung weitere Ersatzmaßnahmen wie das Einbringen von Vegetationswalzen/ Röhrichtwalzen oder ähnlichem im Bereich der Oberkante der Steinschüttung an der Uferwand auf der Gesamtlänge der Steganlage verfügt wurden.

Ferner sind im stegfreien Uferbereich bis zum Überlauf der Wasserbecken analog der schon bepflanzten Schotterhügel drei weitere bepflanzte Hügel anzulegen.
Die Steganlage ist nur über eine fußläufige Erreichbarkeit erschlossen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1424