Planung auf dem Hirschgartendreieck

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1025

  1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass in Friedrichshagen auf dem Areal Fürstenwalder Damm / Aßmannstraße, im Geltungsbereich des B-Planes 9-35a (ehemaliges Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung der DDR) der Bau eines Depot- und Werkstattneubaues für die staatlichen Museen zu Berlin geplant ist und die Bauarbeiten teilweise begonnen haben?
  2. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass der für den südlichen Teil des oben genannten Areals (Geltungsbereich B-Plan 9-35b) geplante Wohnungsbau durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft nicht mehr erfolgen kann, weil das Bezirksamt für das Vorhaben keine Baugenehmigung erteilt und, wenn ja, was sind die Gründe für die Versagung der Baugenehmigung und was wird an Stelle des Wohnungsbaues geplant?

gestellt am 11.11.2019

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 28.11.2019

Kann das Bezirksamt bestätigen, dass in Friedrichshagen auf dem Areal Fürstenwalder Damm / Aßmannstraße, im Geltungsbereich des B-Planes 9-35a (ehemaliges Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung der DDR) der Bau eines Depot- und Werkstattneubaues für die staatlichen Museen zu Berlin geplant ist und die Bauarbeiten teilweise begonnen haben?

Ja, das Bezirksamt kann bestätigen, dass in Friedrichshagen auf dem Areal Fürstenwalder Damm/Aßmannstraße, im Geltungsbereich des B-Pianes 9-35a (ehemaliges Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung der DDR) der Bau eines Depot- und Werkstattneubaues für die Staatlichen Museen zu Berlin geplant ist. Bauherr ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Die Baugenehmigung wurde zuständigkeitshalber durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erteilt. Das Bezirksamt ist nicht im Verfahren beteiligt. Daher ist ein Sachsland zum Baubeginn nicht bekannt.

Kann das Bezirksamt bestätigen, dass der für den südlichen Teil des oben genannten Areals (Geltungsbereich B-Plan 9-35b) geplante Wohnungsbau durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft nicht mehr erfolgen kann, weil das Bezirksamt für das Vorhaben keine Baugenehmigung erteilt und, wenn ja, was sind die Gründe für die Versagung der Baugenehmigung und was wird an Stelle des Wohnungsbaues geplant?

Nein, der Grund, dass der Wohnungsbau einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft innerhalb des Geltungsbereichs des B-Pians 9-35b nicht erfolgt, liegt in erster Linie an dem nicht zustande gekommenen Erwerb des Grundstücks durch die Wohnungsbaugesellschaft.
Abgesehen davon ist die Erschließungssituation dieses Grundstücks sehr problematisch, weil es keinen direkten Anschluss des Grundstücks an den Müggelseedamm gibt, da die Straßenbahngleise dazwischenliegen. Die häufige Querunq der Straßenbahngleise an dieser Stelle stellt eine Gefahrensituation dar. Die Charlotte-E.-Pauly-Straße wiederum ist ausgehend von Ihrem Querschnitt für die Aufnahme weiteren Verkehrs nicht ausreichend dimensioniert. Insofern wäre hier nur ein sehr begrenzter Quell- und Zielverkehr möglich.
Konkrete Planungen für das Gebiet gibt es derzeit nicht.
Da es auf dem Grundstück bereits einen hohen Bestand an Wald gibt, wird geprüft, inwiefern sich dieses Grundstück möglicherweise als Ausgleichfläche eignet.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1025