Rathenauhallen Oberschöneweide

Schriftliche Anfrage VIII/0770

  1. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die Verkaufsabsichten der derzeitigen Eigentümer der Rathenauhallen und welches ist der aktuelle Sachstand?
  2. Trifft es zu, dass es an einem konkreten Nutzungskonzept der Eigentümer zur Fortführung des laufenden Bebauungsplanverfahrens fehlt?
  3. Was bedeutet das für die zu erhaltende Substanz der denkmalgeschützten Gebäude?
  4. Konnte das Bezirksamt bei den bisher vorstellig gewordenen Kaufinteressenten konzeptionelle Nutzungsvorstellungen erkennen, die dem BVV-Beschluss VII/12555 vom 03.03.2016 entgegenstehen?
  5. Wird das Bezirksamt daran festhalten, dass das primäre Ziel der übergeordneten städtebaulichen Entwicklung dieses Plangebietes die Sicherung der Denkmale und weiterhin die Stärkung der gewerblichen Nutzung, der Kreativwirtschaft, Kunst und Kultur, Dienstleistungen sowie der Wissenschaft und Forschung in geeigneter Verknüpfung mit der benachbarten Hochschule für Technik und Wirtschaft sein soll?
  6. Wird das Bezirksamt auch weiterhin daran festhalten, dass zur Sicherung und Erlebbarkeit des denkmalgeschützten Industrieensembles und des Uferweges auf eine Nachverdichtung am Ufer verzichtet und die Weiterführung und Sicherung des Spree-Uferwegs für die Allgemeinheit gesichert wird?

gestellt am 18.02.2019

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 05.03.2019

Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die Verkaufsabsichten der derzeitigen Eigentümer der Rathenauhallen und welches ist der aktuelle Sachstand?

Das Stadtentwicklungsamt hat 2018 mehrere Kaufinteressenten bzgl. der baurechtlichen
Rahmenbedingungen beraten. Ob, wie konkret und wie erfolgversprechend Kaufverhandlungen mit den bisherigen Eigentümern tatsächlich geführt werden, kann das Bezirksamt aktuell nicht beurteilen.

Trifft es zu, dass es an einem konkreten Nutzungskonzept der Eigentümer zur Fortführung des laufenden Bebauungsplanverfahrens fehlt?

Der Grundstückseigentümer hat bislang die Nutzungsabsichten soweit konkretisiert, wie es für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erforderlich war. Für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens wäre eine detailliertere Ausarbeitung vonnöten. Die kleinteiligen Anforderungen an die Projektentwicklung im denkmalgeschützten Baubestand erfordern ein sehr detailliertes Nutzungs- und Betriebskonzept.

Was bedeutet das für die zu erhaltende Substanz der denkmalgeschützten Gebäude?

Die denkmalgeschützte Bausubstanz ist vergleichsweise gut gesichert. Die Untere Denkmalschutzbehörde wird ggf. erforderliche Sicherungsmaßnahmen mit dem Grundstückseigentümer abstimmen und ggf. anordnen.

Konnte das Bezirksamt bei den bisher vorstellig gewordenen Kaufinteressenten konzeptionelle Nutzungsvorstellungen erkennen, die dem BVV-Beschluss VII/12555 vom 03.03.2016 entgegenstehen?

Nein. Konkrete Vorstellungen wurden aber auch nicht geäußert.

ln den Vorstellungsgesprächen wurden Kaufinteressierte im Stadtentwicklungsamt über den Stand der Planung, die rechtlichen und planerischen Grundlagen sowie die politische Beschlusslage informiert.

Wird das Bezirksamt daran festhalten, dass das primäre Ziel der übergeordneten städtebaulichen Entwicklung dieses Plangebietes die Sicherung der Denkmale und weiterhin die Stärkung der gewerblichen Nutzung, der Kreativwirtschaft, Kunst und Kultur, Dienstleistungen sowie der Wissenschaft und Forschung in geeigneter Verknüpfung mit der benachbarten Hochschule für Technik und Wirtschaft sein soll?

Wird das Bezirksamt auch weiterhin daran festhalten, dass zur Sicherung und Erlebbarkeit des denkmalgeschützten Industrieensembles und des Uferweges auf eine Nachverdichtung am Ufer verzichtet und die Weiterführung und Sicherung des Spree-Uferwegs für die Allgemeinheit gesichert wird?

Das Bezirksamt wird sich selbstverständlich an die rechtlichen und planerischen Grundlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Beschlusslage halten.

Das sind im Einzelnen:

Rechtliche und planerische Grundlagen

  • FNP Berlin mit der Darstellung als gemischte Baufläche M2 für das Plangebiet
  • Gewerberahmenplan für den historischen Industrie- und Gewerbestandort Oberschöneweide des Bezirks von 1999
  • Das Teilräumliche Leitbild aus dem Planwerk Südostraum der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von 2008
  • Der Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von 2011

Bezirkliche Beschlusslage

  • Aufstellungsbeschluss BA-Beschluss-Nr. 13/11, Kenntnisnahme durch die BW mit dem Beschluss am 11.01.2012 als Drucksache-Nr. Vll/0069, im Amtsblatt für Berlin am 13.01.2012 veröffentlicht.
  • 2012 Beschluss des Regionalen Entwicklungskonzepts für den Entwicklungsraum BER- Berlin Südost
  • 2017 Beschluss des Uferkonzepts als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung, Fachplan Grün- und Freiraum durch die BVV
  • Beschluss-Nr. 0782/44/16 (Drs.Nr.: Vll/1255) Wohnbebauung auf dem Gelände des B-Plans 9-58 (Rathenau-Hallen)

Über den Bebauungsplan hat die BW zu entscheiden.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0770