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Rathenauhallen

Petra Reichardt

Schriftliche Anfrage VIII/1169

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum B-Planverfahren 9-58 / Rathenauhallen?
  2. Was hat der neue Eigentümer des Geländes vor?
  3. Fühlt er sich an die Prämissen des Aufstellungsbeschlusses gebunden und, wenn nicht, was unternimmt das Bezirksamt dagegen?
  4. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, dass mindestens einem Gewerbemieter des neuen Eigentümers bereits keine Verlängerung des Mietvertrages über das Jahr 2021 hinaus angeboten wurde?
  5. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Gelände angeblich leergemietet werden soll?

gestellt am 18.05.2020

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 03.06.2020

Wie ist der aktuelle Sachstand zum B-Planverfahren 9-58 / Rathenauhallen?

Die ursprüngliche Grundstückseigentümerin hat im Frühjahr 2019 das Gelände der Rathenauhallen veräußert. Nunmehr beabsichtigt das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, das sich im Verfahren befindliche Bebauungsplanverfahren auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzustellen.

Was hat der neue Eigentümer des Geländes vor?

Die Eigentümerin plant auf dem Gelände der Rathenauhallen eine nutzungsdurchmischte Campusanlage, auf der gewerbliche Nutzungen wie auch studentisches Wohnen entwickelt werden soll. Der Fokus bei der Entwicklung des Geländes liegt dabei größtenteils auf der gewerblichen Nutzung. Die Rathenauhallen sollen unter anderem als Raum für "co-working places" oder einen "science park" genutzt werden. Dabei soll der Bezug zum studentischen Wohnen hergestellt werden.

Fühlt er sich an die Prämissen des Aufstellungsbeschlusses gebunden und, wenn nicht, was unternimmt das Bezirksamt dagegen?

Die neue Eigentümerin hat ihre Bereitwilligkeit bekundet, sich an die Prämissen (z.B. Nutzungsdurchmischung, öffentlicher Uferweg, Sicherung und Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude, Verbleib von Kreativwirtschaft, etc.) des Bezirkes zu halten.

Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, dass mindestens einem Gewerbemieter des neuen Eigentümers bereits keine Verlängerung des Mietvertrages über das Jahr 2021 hinaus angeboten wurde?

Ja, dem Bezirksamt Treptow-Köpenick ist bekannt, dass die neue Eigentümerin mindestens einem Gewerbemieter die Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses zugestellt hat.

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Gelände angeblich leergemietet werden soll?

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat keine Kenntnis darüber, dass das Gelände vollständig leergemietet werden soll.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1169
 

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