Rechtsstreitigkeiten im B-Plangebiet XVI-21 - Neu-Venedig
Schriftlche Anfrage VIII/0982
Wurden beziehungsweise werden aktuell im B-Plangebiet XVI-21, aufgrund von Abweichungen vom Bebauungsplan Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten ausgetragen und, wenn ja, was war beziehungsweise ist der Gegenstand der jeweiligen Rechtsstreitigkeiten?
gestellt am 04.10.2019
von Uwe Doering
Das Bezirksamt antwortet am 29.10.2019
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVI-21 wird gegenwärtig ein Rechtsstreit in einem Vollstreckungsverfahren geführt.
Inhalt ist die Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen die Vollstreckung einer Teilrückbauanordnung wegen illegalen Bauens, denn der Bauherr hatte mehr gebaut, als ihm
genehmigt worden war. Der Rechtsschutzantrag im Vollstreckungsverfahren wurde vom erstinstanzliehen Gericht in diesem Jahr abgelehnt, sodass das Bezirksamt berechtigt ist, die Vollstreckung fortzusetzen. Dagegen sind die Antragsteller in Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegangen, welche noch nicht entschieden ist.
Diesem Rechtsstreit ging bereits ein Hauptsacheverfahren gegen dieselbe Rückbauanordnung voran, in dem die zuständigen Gerichte in den Jahren 2013 und 2016 in allen Instanzen entschieden hatten, dass rückzubauen ist.