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Rechtzeitige Ankündigung von Baumaßnahmen

Uwe Doering
Uwe Doering

Schriftliche Anfrage VIII/0146

  1. Woran liegt es, dass Anwohnerinnen und Anwohner über bevorstehende umfangreiche Bauarbeiten – wie zuletzt an der Müggelheimer Straße, an der Salvador-Allende-Brücke (bauvorbereitende Maßnahmen, Baumfällarbeiten), in der Bölschestraße (Baumfällarbeiten) und im Allende-Viertel / Müggelschlößchenweg – nicht rechtzeitig und umfassend informiert werden?
  2. Wie will das Bezirksamt sicherstellen, dass zukünftig Anwohnerinnen und Anwohner über bevorstehende umfangreiche Bauarbeiten rechtzeitig informiert werden?

gestellt am 27.04.2017

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 08.05.2017

Zu 1.
Für die Information der Anwohnerinnen und Anwohner ist der Träger des jeweiligen Bauvorhabens zuständig.
Das Straßen- und Grünflächenamt kann hier nur argumentativ, nicht aber regulierend eingreifen und ansonsten die Verbreitung von bereitgestellten Informationsmaterialien des Vorhabenträgers unterstützen.

Zu 2.
Das Bezirksamt kann wegen fehlender Rechtsgrundlage die Bauträger nicht zur Information verpflichten. Allerdings wird der jeweilige Bauträger zur Information aufgefordert. Soweit die verbindlichen Terminstellungen bekannt sind (verkehrsrechtliche Anordnung liegt vor), informiert das Bezirksamt auf seiner Internetseite über Bauzeiten und wesentlichen Bauinhalt.
Leider liegt die Anordnung der VLB im Regelfall erst kurz vor Baubeginn vor.

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0146
 

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