Reform des Zuwendungsrechts - Auswirkungen auf Treptow-Köpenick
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0970 vom 04.04.2025 der Bezirksverordneten Karin Kant – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Informationen, Hinweise, Zeitabfolgen oder Vorabinformationen hat das Bezirksamt zu der am 26.03. durch die Senatsverwaltung bekanntgegebenen Reform des Berliner Zuwendungsrechts erhalten?
Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt als Zuwendungsgeber durch die bisher veröffentlichten geplanten Änderungen im Zuwendungsrecht?
Welche Auswirkungen hat die durch die Senatsverwaltung bekanntgegebene Reform des Berliner Zuwendungsrechts auf die durch Zuwendung geförderten Projekte und Einrichtungen im Bezirk?
Welche Anpassungen können durch den Bezirk beeinflusst werden?
Ist es möglich, im Rahmen dieser Reform etwa die bisherige Zuwendungspraxis von Fehlbetragsfinanzierung auf Festbetragsfinanzierung umzustellen, um Träger stärker zur Drittmittelakquise zu motivieren, und welche Auswirkungen hätte das gegebenenfalls?
Hat die Reform des Berliner Zuwendungsrechts Auswirkungen auf die Kosten-Leistungs-Rechnung, und wenn ja, welche?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Mitarbeitende aus dem Bezirksamt waren bisher zu zwei Informationsveranstaltungen geladen. Eine fand bereits im Jahr 2023 statt, eine weitere im Januar 2025. Auf beiden Veranstaltungen wurde zum Arbeitsstand der Reform berichtet. Eine verbindliche Regelung zur Neugestaltung wurde noch nicht veröffentlicht.
Zu 2. und 3.
Das Bezirksamt erhofft sich eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zuwendungsbearbeitung, sowohl für diejenigen, die Zuwendungen ausreichen als auch für diejenigen, die Zuwendungen empfangen.
Zu 4.
Anpassungen beim Regelungswerk wären im Rahmen einer Verwaltungsbeteiligung möglich. Über Anpassungsmöglichkeiten bei der Ausübung des reformierten Zuwendungsrechts kann erst berichtet werden, wenn die Regelungen bekannt gemacht bzw. in Kraft gesetzt sind.
Zu 5.
Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass mit der Reform die Finanzierungsart umgestellt werden soll. Es wäre fraglich, ob die Träger bei Festbetragsfinanzierung zur Drittmittelakquise motiviert werden.
Zu 6.
Das Bezirksamt geht davon aus, dass durch die vereinfachte Zuwendungsbearbeitung (z. B. durch mehrjährige Förderung, Einführung der 30 %-Regel, vereinfachter Mittelabruf etc.) die Zeitanteile bei der Zuwendungssachbearbeitung verringert werden.

