Regattastraße 277 und Regattastraße 269

Schriftliche Anfrage VIII/0751

  1. Welchen Bearbeitungsstand hat der B-Plan XVI-86?
  2. Wie ist es um den Schutz des denkmalgeschützten ehemaligen Funkhauses Grünau, Regattastraße 277, bestellt?
  3. Welche Pläne gibt es für das Grundstück Regattastraße 269?
  4. Ist für den Bereich der genannten Grundstücke sowie deren unmittelbare Nachbarschaft ein öffentlich zugänglicher Uferweg vorgesehen?

gestellt am 30.01.2019

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 13.02.2019

Welchen Bearbeitungsstand hat der B-Plan XVI-86?

Die nachgefragten Grundstücke liegen im Geltungsbereich des festgesetzten und damit
rechtsverbindlichen Bebauungsplans XVI-85 ("Regattastraße"). Dieser wurde im GVBI für
Berlin Nr. 29, 22. November 2008, Seite 403 veröffentlicht.

Wie ist es um den Schutz des denkmalgeschützten ehemaligen Funkhauses Grünau, Regattastraße 277, bestellt?

Das ehemalige Funkhaus Grünau, Regattastr. 277 wird ca. einmal jährlich durch die Untere Denkmalschutzbehörde besichtigt.
Diese Begehungen, die zusammen mit dem Eigentümer durchgeführt werden, dienen der Zustandsprüfung der Substanz und Sicherheit des Gebäudes. Gleichzeitig wird festgelegt, welche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Denkmalsubstanz durch den Eigentümer kurz oder längerfristig zu veranlassen sind.
Die nächste Begehung ist für Ende Februar festgesetzt.

Welche Pläne gibt es für das Grundstück Regattastraße 269?

Dazu ist dem Stadtentwicklungsamt derzeit nichts bekannt. Es gab keine Beratungen oder Anfragen zu diesem bestehenden Objekt.

Ist für den Bereich der genannten Grundstücke sowie deren unmittelbare Nachbarschaft ein öffentlich zugänglicher Uferweg vorgesehen?

Auf den beiden genannten privaten Grundstücken ist kein öffentlich zugänglicher Uferweg vorgesehen.
Im Sondergebiet SO 2 des o.g. Bebauungsplan XVI-86 wurde ca. 100 m westlich der privaten Grundstücke auf dem landeseigenen Flurstück 3095 eine Durchwegung bis zum Uferbereich und 20 m uferbegleitend als "Fläche B mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit" festgesetzt.
Dieser Uferweg wurde jedoch bisher nicht hergestellt.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0751