Schriftliche Anfrage SchA VIII/0777 vom 28.02.2019

Schriftliche Anfrage VIII/0815

Wann gedenkt das Bezirksamt meine Schriftliche Anfrage VIII/0777 vom 27.02.2019, Fälligkeit am 15.3.2019, Fristverlängerung bis zum 28.03.2019, zu beantworten?

gestellt am 17.04.2019

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 18.04.2019

Das Bezirksamt wird die SchA Vlll/0777 beantworten, sobald die interne Prüfung und Abstimmung abgeschlossen ist.

Leider lässt die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin nur eine einmalige Fristlverlängerung von zwei Wochen zu.

Auf Grund der knappen Personalsituation im zuständigen Fachamt dauert die Prüfung derzeit noch an.

Schriftliche Anfrage - SchaA VIII/0815