Sicherung der Fassade an der Gummifabrik in Oberschöneweide

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/0746

  1. Befinden sich die Absperrungen und die abgesperrte Fläche zur Absicherung der Gummifabrikfassade am Kaisersteg auf öffentlichem Straßenland?
  2. Wann ergreift der Eigentümer der Gummifabrik Maßnahmen zur Sicherung der Fassade?
  3. Wurde er durch das Bezirksamt dazu aufgefordert und, wenn nein, warum nicht?
  4. Wenn sich die Absperrrungen und die abgesperrte Fläche zur Absichrung der Gummifabrikfassade auf öffentlichen Strassenland befindet, wird dem Eigentümer die Nutzung öffentlichen Straßenlandes in Rechnung gestellt?

gestellt am 21.01.2019

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 07.02.2019

Befinden sich die Absperrungen und die abgesperrte Fläche zur Absicherung der Gummifabrikfassade am Kaisersteg auf öffentlichem Straßenland?

Die betreffenden Absperrungen (Baustellenzaun mit hinterliegendem Nato-Draht) stehen auf öffentlicher Verkehrsfläche. Es werden ca. 190 m2 in Anspruch genommen.

Wann ergreift der Eigentümer der Gummifabrik Maßnahmen zur Sicherung der Fassade?

Der Eigentümer wird nunmehr von der Bau- und Wohnungsaufsicht zu weiteren Sicherungsmaßnahmen aufgefordert.

Wurde er durch das Bezirksamt dazu aufgefordert und, wenn nein, warum nicht?

Das Bezirksamt hatte bis dato keine Kenntnis über den Zustand der Fassade und den daraus abzuleitenden erforderlichen Sicherungsmaßnahmen.

Wenn sich die Absperrrungen und die abgesperrte Fläche zur Absichrung der Gummifabrikfassade auf öffentlichen Strassenland befindet, wird dem Eigentümer die Nutzung öffentlichen Straßenlandes in Rechnung gestellt?

Der Eigentümer ist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vom Bezirksamt zu einer Sondernutzungsgebühr zu veranlagen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0746