Sinnvoller Naturschutz

Aus dem Rathaus

Koalition bringt Gesetz ein

Schilf, im Fachjargon Röhricht genannt, gilt künftig nicht mehr als Grund einen bestehenden Steg nicht weiter zu genehmigen, wenn der Schutz des Röhricht dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

Die Koalitionsfraktionen SPD, DIE LINKE und B90/Grüne haben im Abgeordnetenhaus dazu ein Gesetz zur Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes eingebracht.
Darin enthalten sind die Klarstellungen, die insbesondere Sportvereinen begrüßen dürften.
Nachdem der Müggelsee unter den Schutz eines Flora-Fauna-Habitat-Gebietes (FFH-Gebiet) gestellt wurde, gab es Befürchtungen, bestehende Steganlagen könnte bei nötigen Verlängerungsanträgen die Genehmigungen versagt werden.
Das führte zu einer paradoxen Situation, die dem Schutz des Röhricht nicht half. Steganlagen, die rücksichtsvoll und im Einklang mit der Natur genutzt werden, werden oft schnell von Schilf umschlossen. Damit standen solche Anlagen im Anschluss oft im Konflikt mit dem Gesetz, da das Schilf zu dicht herangewachsen war. Eine Weitergenehmigung wurde in Folge fraglich. Steganlagen bei denen die Nutzung die Ausbreitung von Röhricht verhinderte, hatten dagegen keine Probleme. „Diese Situation wird mit diesem Gesetz abgestellt. Wir freuen uns über diese Initiative und hoffen, dass das Gesetz schnell beschlossen wird, um eine gutes Miteinander von Sport und Natur auch in der Zukunft zu sichern“, so Heike Kappel, Sprecherin für Sport der Fraktion DIE LINKE.


Dieser Artikel erschien zuerst in Aus dem Rathaus vom 02.09.2021

Aus dem Rathaus ist die monatlich erscheinende Zeitung der BVV-Fraktion DIE LINKE, in der über aktuelle Themen der Bezirksversammlung und Kommunalpolitik berichtet wird. Sie wird als Einleger im Blättchen flächendeckend im Bezirk verteilt. Beide sind zudem auch kostenlos online erhältlich.

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