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"Stadttheater Cöpenick"

Petra Reichardt
Petra Reichardt

Schriftliche Anfrage VIII/0347

  1. Warum wurde der Bitte des "Stadttheaters Cöpenick" nicht entsprochen, den Antrag auf Spielstättenförderung bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vom Juni 2017 seitens des Bezirksamtes zu befürworten?
  2. Stimmt das Bezirksamt mir zu, dass es dafür nicht nur formale, sondern auch inhaltliche Gründe gab?
  3. Vor welchem Hintergrund versteigt sich das Bezirksamt zu der Behauptung, das "Stadttheater Cöpenick" würde sich verstärkt als Gastspielbühne verstehen?
  4. Wie beurteilt das Bezirksamt das kulturelle und künstlerische Profil des "Stadttheaters Cöpenick" während seiner Zeit in der Spielstätte Friedrichshagener Straße?
  5. Welche Veranstaltungen an der neuen Spielstätte "Hauptmanns-Klub" kennt das Bezirksamt?
  6. Welchen Zeitraum hält das Bezirksamt für geboten, um die Entwicklung der Profilbildung des Theaters am neuen Standort zu beurteilen und welche Kriterien müssten so einer Beurteilung zugrunde liegen?

gestellt am 11.12.2017

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 17.01.2018

Zu 1.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa trifft ihre Förderentscheidungen auf Grundlage der Empfehlungen einer von ihr berufenen unabhängigen Jury. Diese Jury bewertet die
vorliegenden Förderanträge anhand der geltenden Förderkriterien.
Die Bewertung der Anträge obliegt also nicht dem Bezirk, sondern allein der vom Senat eingesetzten unabhängigen Jury, die diese nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Eigenständigkeil des programmatischen Profils
  • Zahl der geplanten Aufführungen/Auslastung der Produktionsräume
  • Qualität des Managements
  • Anteil der akquirierten Drittmittel
  • Marketingkonzept
  • Ergänzung des Kulturangebots der Stadt
  • Bedeutung für die kulturelle Infrastruktur
  • Auslastung der Spielstätleides Produktionsraumes für mehrere Theater/Theater-/
  • Tanzgruppen/Tänzerfinnen
  • stadträumliche Bedeutung/Verankerung im Kiez, sozial schwieriges Quartier

Die antragstellenden Institutionen müssen sich demnach bereits durch die Qualität ihres künstlerischen Programmes ausgewiesen und durch ihre Profilierung auf sich aufmerksam
gemacht haben. Hierzu zählen vorrangig künstlerisch überzeugende Eigenproduktionen, Originalität; Experimentierfreude und Umsetzung innovativer Konzepte.
Stellungnahmen des Bezirksamtes zu den Förderanträgen sind nicht üblich und haben keinen Einfluss auf die Förderentscheidungen des Senats. So hat das Bezirksamt
beispielsweise auch keine unterstützenden Statements zu den Förderanträgen des Schlossplatztheaters und des Figurentheaters Grashüpfer abgegeben; beides Spielstätten im Bezirk Treptow-Köpenick, die vom Senat erneut in 2017 und 2018 gefördert wurden bzw. werden. Es ist also auch im Zuge der Gleichbehandlung auf Stellungnahmen bei Beantragung von Senatsförderungen zu verzichten. Stellungnahmen werden von Fördergebern ggf. angefordert. in diesem Fall lag keine Anforderung vor.

Zu 2.
Nein

Zu 3.
Das Stadttheater ist, neben anderen Nutzerinnen und Nutzern, selbst Gast im HauptmannsKlub. Eigene Inszenierungen sind aufgrund dieser räumlichen Konstellation in der absoluten Minderheit.
Das dem Bezirksamt vorliegende Konzept des Stadttheaters Cöpenick vom Juni 2017 sagt aus: "Das 'Stadttheater Cöpenick' ist eine Gastspielbühne mit der inhaltlichen Ausrichtung
auf Kinder- und Familienangebote."
"Der Struwwelpeter" für Kinder ab 4 Jahren (Mai 2017, Regie Claudia Dornbruch) war in 2017 die einzige Neuinszenierung des Stadttheaters Cöpenick. Im Oktober und November
2017 folgten mit "Sei lieb zu meiner Frau" und "Hänsel und Gretel im Zauberwald" des Theaters "Zwerge & Helden" (Regie K. Stephan) zwei Gastspielpremieren.

Zu 4.
Das Bezirksamt beurteilt das kulturelle und künstlerische Profil des Stadttheaters Cöpenick nicht.

Zu 5.
Hinsichtlich der Veranstaltungstätigkeit des Stadttheaters Cöpenick an der Spielstätte "Hauptmanns-Klub" muss das Bezirksamt leider darüber informieren, dass mit Stand Januar
2018 alle geplanten Veranstaltungen vom Stadttheater Cöpenick abgesagt wurden.
Wenn hingegen das Profil des Hauptmann-Klubs hinterfragt ist, dann informiert das Bezirksamt, dass es sich größtenteils um generationsübergreifende Projektarbeit für Menschen mit oder ohne Behinderung handelt.
Im Jahr 2017 besuchte eine Vertretung des Bezirksamtes auf Einladung des Stadttheaters eine Kinderveranstaltung (Gastspiel "Ulf, der Spielmann").

Zu 6.
Der Zeitraum, den eine Institution für ihre künstlerische Profliierung benötigt, ist individuell unterschiedlich und entzieht sich einer Vorgabe durch das Bezirksamt Beurteilt werden kann natürlich immer nur das Sichtbare.
Der Theaterförderung durch das Bezirksamt liegen folgende Kriterien zugrunde:

  • Nachgewiesene kontinuierliche künstlerische Entwicklung der Institution über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und/oder mindestens drei künstlerisch überzeugende Eigenproduktionen,
  • Professionalität,
  • Originalität I Profil,
  • Experimentierfreude I Umsetzung innovativer Konzepte,
  • Förderung junger Künstlerinnen und Künstler,
  • Soziale Absicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Öffentlichkeitswirksamkeit I Marketingkonzept,
  • Zielgruppenerschließung,
  • Einbindung in Netzwerke,
  • Erschließung neuer Spielräume,
  • Engagement in der kulturellen Bildung (Theater in der Schule, Theater in der Kita etc.),
  • Finanzierungskonzept I Drittmittelakquise.

Mit dem Antrag sind einzureichen: Jahresplan, Wirtschaftsplan, Stellenplan, geprüfte Bilanz des Vorjahres, Satzung, aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften.
Die Förderempfehlungen werden auch hier durch ein unabhängiges Gremium, den vom Bezirksamt berufenen Beirat für dezentrale Kulturarbeit, gegeben.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0347
 

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