Stand des B-Planverfahrens 9-63 II

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage VIII/0610

  1. Nachdem die Berliner Forsten gegenüber dem Bezirksamt signalisiert haben, dass in der Frage einer Erschließungsvariante für das Gewerbegebiet Adlergestell 351 bei der sie nicht mehr auf die Variante 3b bestehen werden und die Variante 2a als realisierbar angenommen wird, frage ich nach dem konkreten Stand der Gespräche mit den Berliner Forsten?
  2. Mit welchen Behörden, Einrichtungen, Institutionen, Verbänden und Unternehmen wurden bisher Gespräche zur Umsetzung der Erschließungsvariante 2a geführt?
  3. Welche Positionen / Standpunkte haben die einzelnen Gesprächsteilnehmer bisher vertreten und mit welchen Ergebnissen wurden diese Gespräche geführt?
  4. Mit welchen Behörden, Einrichtungen, Institutionen, Verbänden und Unternehmen müssen noch Gespräche zur Realisierung der Erschließungsvariante 2a geführt werden und welche Zielvorstellungen werden hierbei angestrebt?
  5. Gibt es für die insgesamt zu führenden Gespräche einen Zeitplan und, wenn ja, wann sollen die Gespräche abgeschlossen sein?
  6. Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

gestellt am 19.09.2018

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 19.10.2018

Zu 1.
Die Berliner Forsten haben eine Prüfung der Möglichkeit der Waldumwandlung zugunsten der Variante 2A unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als Bedingung in Aussicht gestellt. Die konkreten Bedingungen, die im Bebauungsplanverfahren dafür zu erfüllen sind, werden derzeit zwischen dem Fachbereich Stadtplanung, Berliner Forsten und der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Ein Abstimmungsvorschlag vom Fachbereich Stadtplanung liegt Berliner Forsten vor. Nun ist zu klären, ob die Bedingungen den Forsten ausreichend berücksichtigt sind, oder ob hoch weitere Konkretisierungen notwendig sind und wenn ja, welche.

Zu 2.
Im Rahmen der Bauberatungen durch den Fachbereich Stadtplanung fanden Gespräche mit interessierten Eigentümern und Vorhabenträgern im Geltungsbereich der Bebauungsplanung 9-63, unter anderem auch zur Umsetzung der Erschließungsvarianten wie auch zur Erschließungsvariante 2A, statt. Weiterhin fanden Abstimmungsgespräche mit SenUVK (Verkehr), Berliner Forsten, der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und dem Fachbereich Tief zur Planung der Verkehrsvarianten statt.

Zu 3.
Die Eigentümer haben jeweils Beeinträchtigungen durch die Planung der Verkehrsvarianten auf ihren eigenen Grundstücken abgelehnt. Dies war auch das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB an der Bebauungsplanung 9-63. Ein Eigentümer hat dem Bezirk einen städtebaulichen Vertrag zur Mitwirkung an der Variante 2B angeboten. Das Angebot kann nicht angenommen werden, da die Variante 2B wegen der Wald- und Naturschutzeigenschaft nicht abgewogen werden kann. Mit der GESA wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Finanzierung der Planungsleistungen zum Bebauungsplan 9-63 abgeschlossen. Die GESA ist ggf. auch bereit sich an den Kosten für Flächenankauf und Herstellung der Erschließung an die Straße Adlergestell zu beteiligen.

Zu 4.
Der Kontakt zu den Behörden wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durch die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden wird der nächste Verfahrensschritt im Bebauungsplanverfahren sein. Der Kontakt zu den Unternehmen, Eigentümern und Bürgern wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durch die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit folgt auf den Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden. Ziel der Durchführung der Verfahrensschritte ist die Festsetzung des Bebauungsplans 9-63.

Zu 5.
Die Abstimmungen werden immer mit dem Ziel schnellst möglich durchgeführt. Die Gespräche mit den Berliner Forsten und der UNB sollen sobald wie möglich abgeschlossen werden.

Zu 6.
Mit einem Ergebnis der Gespräche mit Berliner Forsten und UNB wird bis Ende dieses Jahres gerechnet.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0610