Streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung für den Dammweg auf Tempo 10 km/h
Schriftliche Anfrage VIII/1455
- Warum hat das Bezirksamt am Dammweg, im Eingangsbereich zum Plänterwald, das bisherige "Tempo-10-Schild" ausgewechselt und durch ein "Tempo-30-Schild" ersetzt?
- Hat das Bezirksamt dabei berücksichtigt, dass sich in unmittelbarer Nähe die Plansche und die Waldschule befinden und der Dammweg von vielen Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt wird?
- Warum wurde nicht eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h angeordnet?
gestellt am 06.04.2021
von Uwe Doering
Das Bezirksamt antwortet am 19.04.2021
Warum hat das Bezirksamt am Dammweg, im Eingangsbereich zum Plänterwald, das bisherige "Tempo-10-Schild" ausgewechselt und durch ein "Tempo-30-Schild" ersetzt?
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 20.11.2019 die Anordnung von Tempo 10-Zonen für rechtswidrig erklärt, weshalb sämtliche Tempo 10-Zonen durch andere Geschwindigkeitsregelungen angepasst werden mussten, vgl. anliegende Pressemitteilung.
Hat das Bezirksamt dabei berücksichtigt, dass sich in unmittelbarer Nähe die Plansche und die Waldschule befinden und der Dammweg von vielen Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt wird?
Die örtlichen Gegebenheiten wurden berücksichtigt, weshalb eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 verkehrsbehördlich angeordnet wurde.
Warum wurde nicht eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h angeordnet?
Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr erheblich übersteigt. Solch eine erhöhte Gefahrenlage, die eine Anordnung von Tempo 10 rechtfertigen würde, liegt hier nicht vor. Insbesondere wird auf § 3 StVO verwiesen, wonach die Geschwindigkeit den örtlichen und persönlichen Eigenschaften anzupassen ist. Auf Kinder, hilfsbedürftige und ältere Menschen ist insbesondere durch Verminderung der Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft besondere Rücksicht zu nehmen.
Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1455

