Tarife und Einstellungen

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1575

In der Sitzung der BVV TK am 12.08.2021 erläuterte Herr Igel in der Behandlung zur Drucksache Drs.Nr. VIII/0663 "Personalnotstand in den Bezirken stoppen", dass es auf Grund der unterschiedlichen Verantwortungslage eine unterschiedliche Bezahlung gleichwertiger Tätigkeiten zwischen Land und Bezirk festgelegt ist.

  1. Wo im Tarifrecht ist eine schlechtere Bezahlung / Eingruppierung von Bezirksbediensteten gegenüber Landesbediensteten festgeschrieben und gibt es dazu eine entsprechende Rechtsverordnung?
  2. Wird die Eingruppierung von Bezirksbediensteten durch die Bewertung der jeweiligen Tätigkeiten festgelegt und, wenn ja, durch wen?
  3. Warum dauern Stellenbesetzungen in einigen Fachämtern in Treptow-Köpenick anderthalb und mehr Jahre, liegt es an der Einigung über die Bewertung der jeweiligen Tätigkeiten und der daraus folgenden Eingruppierung der Mitarbeitenden oder was ist der Grund?
  4. Wer in Treptow-Köpenick entscheidet letztendlich über die tarifliche Eingruppierung der zu besetzenden Stellen im Bezirksamt bzw. in den Fachämtern?
  5. Wie erklärt sich, dass andere Berliner Bezirke höhere Eingruppierungen für gleichwertige Tätigkeiten vornehmen können und dadurch Mitarbeitende aus Treptow-Köpenick in andere Bezirke abwandern?
  6. Ist dem Bezirk bewusst, dass viele Mitarbeiter /-innen in den Fachämtern über Jahre maximale Mehrarbeit leisten müssen, da sich Stellenbesetzungen über Monate und Jahre ziehen?
  7. Wie wird diese Mehrarbeit anerkannt?
  8. Was unternimmt das Bezirksamt zukünftig, um Personalstellen zeitnah und wertschätzend zu besetzen?

gestellt am 25.08.2021

von Karin Kant

Das Bezirksamt antwortet am 04.09.2021

Wo im Tarifrecht ist eine schlechtere Bezahlung / Eingruppierung von Bezirksbediensteten gegenüber Landesbediensteten festgeschrieben und gibt es dazu eine entsprechende Rechtsverordnung?

Die Bewertung der Aufgaben (Stellen) im Land Berlin erfolgt für die Tarifbeschäftigten nach der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) und für die beamteten Dienstkräfte nach den Ausführungsvorschriften (AV) zu § 49 Landeshaushaltsordnung (LHO) durch die Anwendung des Gutachtens der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt®) 1/2009.
Bewertungsrelevant sind z.B. das Maß der Verantwortung und die Größe der Zielgruppe. Die höchste Punktzahl wird erst bei einer Zielgruppe von mehr als 400.000 Bürgern erreicht.

Wird die Eingruppierung von Bezirksbediensteten durch die Bewertung der jeweiligen Tätigkeiten festgelegt und, wenn ja, durch wen?

Die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten erfolgt nach § 12 TV-L nach der sogenannten Tarifautomatik, das bedeutet, dass die/der Tarifbeschäftigte in die Entgeltgruppe eingruppiert ist, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Soweit in der Entgeltordnung personenbezogene Eingruppierungsmerkmale (z.B. Berufsausbildung oder Studienabschlüsse) definiert sind, müssen diese erfüllt sein. Bei beamteten Dienstkräften sind zusätzlich zur Bewertung der Aufgabe auch die Erfüllung der stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen (Vorhandensein einer freien und besetzbaren Stelle) sowie die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (sogenannte Beförderungsreife) durch die Dienstkraft erforderlich.

Warum dauern Stellenbesetzungen in einigen Fachämtern in Treptow-Köpenick anderthalb und mehr Jahre, liegt es an der Einigung über die Bewertung der jeweiligen Tätigkeiten und der daraus folgenden Eingruppierung der Mitarbeitenden oder was ist der Grund?

Insbesondere in Mangelberufen können mehrere oder Dauerausschreibungen erforderlich sein, um geeignetes Personal zu finden. In der Regel sind Stelleausschreibungen erst dann möglich, wenn die Aufgaben beschrieben und bewertet sind. Dieser Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Wer in Treptow-Köpenick entscheidet letztendlich über die tarifliche Eingruppierung der zu besetzenden Stellen im Bezirksamt bzw. in den Fachämtern?

Über die Bewertung von Arbeitsgebieten entscheidet die Leitung der Serviceeinheit Finanzen (Nr. 3.1 AV zu § 49 LHO). Für Aufgaben mit grundsätzlicher Bedeutung und Querschnittsaufgaben gibt es Zustimmungsvorbehalte der Senatsverwaltung für Finanzen.
Innerhalb der SE PFin ist ein Team von aktuell sechs Sachbearbeitenden Stellenbewertung für die Beratung bei der Erstellung der Aufgabenkreisbeschreibungen und Erstellung von Bewertungsgutachten zuständig. Das Bezirksamt hat den Bereich in den letzten Jahren von zwei auf sechs Stellen aufgestockt, um den Bearbeitungsstau abzubauen. Im Jahr 2020 wurden 101 Bewertungsgutachten erstellt. Insgesamt gibt es im BA rund 1.500 unterschiedliche Arbeitsaufgaben.

Wie erklärt sich, dass andere Berliner Bezirke höhere Eingruppierungen für gleichwertige Tätigkeiten vornehmen können und dadurch Mitarbeitende aus Treptow-Köpenick in andere Bezirke abwandern?

Gleichartige Tätigkeiten sind grundsätzlich auch gleich zu bewerten. Unterschiede entstehen durch einen unterschiedlichen Zuschnitt von gleich bezeichneten Aufgaben oder Unterschiede in der Struktur einer Organisationseinheit sowie unterschiedliche Befugnisse. Ein Aufgabengebiet besteht in der Regel aus mehreren Arbeitsvorgängen, die jeder für sich bewertet werden. Der prozentuale Anteil der einzelnen Arbeitsvorgänge an der Gesamtarbeitszeit ist maßgeblich für die Bewertung der Aufgabe.

Ist dem Bezirk bewusst, dass viele Mitarbeiter /-innen in den Fachämtern über Jahre maximale Mehrarbeit leisten müssen, da sich Stellenbesetzungen über Monate und Jahre ziehen?

Ja

Wie wird diese Mehrarbeit anerkannt?

Grundsätzlich soll Mehrarbeit durch Freizeit ausgeglichen werden. Wenn das in Einzelfällen über einen längeren Zeitraum nicht möglich ist, kann eine Auszahlung geprüft werden. Es besteht die Möglichkeit, überdurchschnittliches Engagement bei der Vergabe von Leistungsprämien (auch als Gruppenprämie) sowie den Dienstlichen Beurteilungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es vielfältigen Möglichkeiten der nichtmonetären Wertschätzung durch die Führungskräfte.

Was unternimmt das Bezirksamt zukünftig, um Personalstellen zeitnah und wertschätzend zu besetzen?

Das Bezirksamt bietet mit dem zentralen Bewerbungsbüro umfassende Unterstützung bei der Stellenausschreibung und -besetzung. Diese Unterstützung wird noch nicht von allen Fachämtern in Anspruch genommen.
Die aktuell laufende Imagekampagne ist ein weiterer Baustein, um den Erfolg der Stellenausschreibungen zu steigern.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1575