Tarifumstellung für Jugendarbeit umsetzen

Antrag

Das Bezirksamt wird ersucht, die durch das Land Berlin innerhalb der Globalsumme für bereits 2020 und für 2021 zusätzlich bereitgestellten Mittel zur Tarifumstellung auf TVL SuE, für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung, auch für die entsprechenden Zuwendungstitel des Jugendamtes bereitzustellen. Dies muss ohne Haushaltsbeschränkungen für das Jugendamt umgesetzt werden und auch für zukünftige Haushalte gelten. Dafür sollen die entsprechenden Summen identifiziert und in die Titel eingestellt werden.

Begründung:
Das Land Berlin hat in seinem Schreiben vom die 9. April 2019, unter 1.2.3. Tarif- und Besoldungsanpassungen: „Die Transferbereiche, aus denen Zuwendungen und/oder Leistungsverträge finanziert werden (Freiwillige soziale Leistungen, Schuldner- und Insolvenzberatung, Psychiatrie-Entwicklungsprogramm), wurden – bezogen auf den Personalanteil von 80% – ebenfalls um die o.g. lineare Tarifsteigerung erhöht. Die hieraus resultierenden Mehrausgaben von 2,2 Mio. € (in 2020) bzw. 3 Mio. € (in 2021) im Vergleich zu 2018 sind ebenfalls in den Transferplafond eingeflossen. Auf Tz. 2.2.1 wird verwiesen.“ und unter 2.2.1. T-Teil: „Die Transferbereiche, aus denen Zuwendungen und/oder Leistungsverträge finanziert werden (Freiwillige soziale Leistungen, Schuldner- und Insolvenzberatung, Psychiatrie-Entwicklungsprogramm), wurden – bezogen auf den Personalanteil von 80% – ebenfalls um die o.g. lineare Tarifsteigerung erhöht. Ich setze dabei voraus, dass die Ergebnisse aus dem nachfolgenden Tarifabschluss (ab dem 1.10.2021) bei der Festsetzung der Globalsummen 2022/2023 berücksichtigt werden. Zusätzlich habe ich den Sachmittelanteil um 2% jährlich angehoben.“ mitgeteilt, dass die Mittel zur Tarif-(Umstellung in TVL SuE) Anpassung in die Bezirke mit der Gobalsummen – Zuweisung gegeben wurden, um den Trägern die tarifgerechte Bezahlung zu ermöglichen.
Der Haushalt 2021 ist der gespiegelte Haushalt 2020, d.h. in 2021 können die abgeschlossenen Tarifangleichungen bei Freien Trägern nur zu Lasten anderer Posten im Finanzplan oder durch Kürzung der Arbeitszeit der Beschäftigten umgesetzt werden, dies widerspricht der Zielsetzung der Senatsfinanzverwaltung und lässt fragen, in welchen Bereichen die zusätzlich in den Bezirk verwiesenen finanziellen Mittel dann eingesetzt wurden.

Ansprechpartnerin:

Karin Kant

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