Terminvergabe in den Bürgerämtern

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/0870

Stimmt es, dass es seitens des Senats die Vorgabe gibt, in den Bürgerämtern Termine nur noch per Internet oder Telefon zu vergeben und eine freie Terminvergabe nicht mehr möglich sein soll und, wenn ja, wie bewertet das Bezirksamt diese Vorgabe und welche Auswirkungen sind daraus folgend für die Kundinnen und Kunden der Bürgerämter in Treptow-Köpenick zu erwarten?

gestellt am 04.07.2019

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 16.07.2019

Nein.

Am 01.04.2019 wurde die Verwaltungsvorschrift zur Einführung eines gesamtstädtischen Monitorings- und Steuerungsverfahren für die Ämter für Bürgerdienste (VV Monitaring und Steuerung Bürgerdienste) eingeführt.

Mit dieser Verwaltungsvorschrift soll erreicht werden, bei der Erbringung von Bürgerdienstleistungen durch die Berliner Bezirke im Land Berlin ein einheitlich hohes Qualitätsniveau zu gewährleisten. ln diesem Zusammenhang wurde ein gesamtstädtisches Qualitätsmanagement der Ämter für Bürgerdienste eingeführt. Das heißt u. a., dass die Terminkapazitäten der Berliner Bürgerämter im IKT-Basisdienst Zeitmanagementsystem (ZMS) nach einheitlichen Kriterien bereitgestellt werden.

Zur Vereinheitlichung der Bereitstellung von Terminkapazitäten für die Berliner Bürgerämter wurde in der Verwaltungsvorschrift folgende Festlegung getroffen:

"Grundsätzlich sind in ZMS bereitgestellte Terminkapazitäten vollumfänglich für alle Buchungskanäle (Online-Selbstbuchung, Bürgertelefon 115, Tresen Bürgeramt) freizuschalten. Eine Bevorzugung einzelner Buchungskanäle findet damit grundsätzlich nicht statt. Hiervon abweichende Regelungen werden nach Beratung in der AG Steuerung Bürgerdienste durch die für Grundsatzangelegenheiten der Bürgerdienste zuständige Senatsverwaltung festgelegt."

Die Umsetzung der im bezirksübergreifenden Steuerungsverfahren beschlossenen Steuerungsempfehlungen im Zuständigkeitsbereich der Bezirke erfolgt auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der für die Grundsatzangelegenheiten der Bürgerdienste zuständigen Senatsverwaltung und den Bezirksverwaltungen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0870