Teststrategie in Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1437

  1. Verfügt das Bezirksamt Treptow-Köpenick über eine Teststrategie für die Mitarbeitenden des Bezirksamtes Treptow-Köpenick und die Mitarbeitenden nachgeordneter Einrichtungen des Bezirksamtes und, wenn ja, welche Teststrategie verfolgt das Bezirksamt Treptow-Köpenick für seine Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden nachgeordneter Einrichtungen und, wenn nein, aus welchem Grund (bitte um Aufschlüsselung nach Fachbereichen)?
  2. Wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden des Bezirksamtes Treptow-Köpenick und dessen nachgeordneter Einrichtungen zweimal wöchentlich getestet werden können?

gestellt am 22.03.2021

von Karin Kant

Das Bezirksamt antwortet am 24.03.2021

Verfügt das Bezirksamt Treptow-Köpenick über eine Teststrategie für die Mitarbeitenden des Bezirksamtes Treptow-Köpenick und die Mitarbeitenden nachgeordneter Einrichtungen des Bezirksamtes und, wenn ja, welche Teststrategie verfolgt das Bezirksamt Treptow-Köpenick für seine Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden nachgeordneter Einrichtungen und, wenn nein, aus welchem Grund (bitte um Aufschlüsselung nach Fachbereichen)?

Eine Teststrategie für die Beschäftigten des Bezirksamtes liegt vor und befindet sich in der Beteiligung bei den Beschäftigtenvertretungen, da es sich um eine Zustimmungspflichtigen Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes handelt.
Selbsttests wurden bereits ausgeschrieben und bestellt, aber noch nicht geliefert.
Für den nachgeordneten Kita-Eigenbetrieb Süd-Ost besteht keine Zuständigkeit des Bezirksamtes für Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden des Bezirksamtes Treptow-Köpenick und dessen nachgeordneter Einrichtungen zweimal wöchentlich getestet werden können?

Nein.
Präsenzbeschäftigte und Beschäftigte im Außendienst ohne Kundenkontakt sollen sich einmal pro Woche testen, für Beschäftigte mit vielen Kontakten kann ein zweiter Test pro Woche vorgesehen werden. Für Außendienstbeschäftigte mit Kundenkontakt sind Selbsttests zweimal wöchentlich vorgesehen.
In besonders zu begründenden Ausnahmefällen können durch die Amts-/SE/OE-Leitungen häufigere Tests vorgesehen werden.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1437