Uferweg Schöneweide / B-Plan 9-47 - Nachfragen zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. VIII/0642

Schriftliche Anfrage VIII/0735

  1. Wenn die Bemühungen des Fachbereiches Stadtplanung mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufzunehmen nicht erfolgreich waren, wie kann dann das Regionalmanagment OSW zu einer einvernehmlichen Lösung beitragen?
  2. Wann und wie ist dem Eigentümer deutlich gemacht worden, dass an einem öffentlich zugänglichen Uferweg (B-Plan 9-47) ein öffentliches Interesse besteht?
  3. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass der Uferweg auch als fußläufige Verkehrsanbindung (HTW/S Schöneweide) zur Verkehrsentlastung in der Wilhelminenhofstraße beitragen kann und somit auch vom öffentlichen Interesse ist? 
  4. Gab es oder gibt es von Seiten des Bezirksamts oder des Senats Versuche oder Überlegungen den Uferweg freihändig zu erwerben?
  5. Wie soll aus Sicht des Bezirksamts in der Sache, die sich nunmehr seit Jahren hinzieht, weiter verfahren werden?
  6. Wie ist der Stand der Verhandlungen/der Gespräche zum Erwerb der AEG-Kantine?

gestellt am 17.01.2019

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 14.02.2019

Wenn die Bemühungen des Fachbereiches Stadtplanung mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufzunehmen nicht erfolgreich waren, wie kann dann das Regionalmanagment OSW zu einer einvernehmlichen Lösung beitragen?

Das Regionalmanagement Schöneweide engagiert sich im Auftrag der Wirtschaftsförderung Treptow-Köpenick für das gemeinsame Ziel, das traditionsreiche Industrieareal im Umfeld der HTW wirtschaftlich neu zu profilieren und Schöneweide als einen der zehn Berliner Zukunftsorte zu etablieren.
Es sind seit 2011 zahlreiche Investoren und mehr als 150 Unternehmen bei ihrem Wunsch, sich in Schöneweide anzusiedeln, vom Regionalmanagement begleitet worden.

Im Fall des Grundstücks Kabelwerke Berlin konnte durch das Regionalmanagement trotz
vieler Bemühungen aufgrund der sehr divergierenden Interessen (privatwirtschaftliche,
öffentliche und denkmalschutzrechtliche Belange) bisher kein nachhaltiger Prozess der
Entwicklung initiiert werden.
Ein wesentlicher Grund ist das fehlende Investitions- bzw. Vermarktungsinteresse des Eigentümers, was dazu führt, dass die (auch zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Februar 2010 vorgetragenen) Bedenken des Eigentümers hinsichtlich der Sicherung der Belieferung über die Wasserstraße und der Sicherheit seines Grundstückes bei Nutzung des Uferbereichs durch die Öffentlichkeit nicht ausdiskutiert werden können.

Wann und wie ist dem Eigentümer deutlich gemacht worden, dass an einem öffentlich zugänglichen Uferweg (B-Plan 9-47) ein öffentliches Interesse besteht?

Bereits im Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet Oberschöneweide vom März 1998 war der Bereich des B-Plans 9-47 als ein Fußgängerbereich, Anliegerweg/Grünverbindung eingetragen.
Gespräche mit dem Eigentümer fanden innerhalb dieses Planungsprozesses mehrfach statt.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 9-47 wurde die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Februar 2010 durchgeführt. In diesem Verfahrensschritt hat sich der Vertreter des Grundstückseigentümers über die Planungsinhalte informiert und seine Bedenken vorgetragen. Problemlösungen konnten in den nachfolgenden Gesprächen nicht erreicht werden.

Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass der Uferweg auch als fußläufige Verkehrsanbindung (HTW/S Schöneweide) zur Verkehrsentlastung in der Wilhelminenhofstraße beitragen kann und somit auch vom öffentlichen Interesse ist? 

Die geplanten fußläufigen Verbindungen am nördlichen Spreeufer sind grundsätzlich von
öffentlichem Interesse.
Die Iandesplanerischen Entwicklungsziele (Flächennutzungsplan einschließlich Artenschutzprogramm, Planwerk Südostraum) sowie die Bereichsentwicklungsplanung des Bezirkes (Uferkonzeption, Beschlusslage BVV und BA) begründen diese Planungen.

Das öffentliche Interesse liegt in der Aktivierung der Uferräume für Grün, für die Erholung sowie die sinnvolle Verknüpfung vorhandener Grün- und Erholungsanlagen, insbesondere in Schöneweide, wo die vorhandenen wohnungsnahen Freiräume bereits jetzt nicht ausreichen.
Eine direkte Entlastung der Fußverkehre auf der Wilhelminenhofstraße kann zumindest darin angenommen werden, dass Erholungssuchende oder Fußgehende den attraktiveren Uferweg wählen, um ihr Ziel zu erreichen, obwohl das möglicherweise eine längere Gehzeit bedeutet. Bei Herstellung eines Uferweges zwischen dem Kaisersteg und der HTW verkürzen sich die Wege zwischen den Bahnhof Schöneweide und der Hochschule.

Gab es oder gibt es von Seiten des Bezirksamts oder des Senats Versuche oder Überlegungen den Uferweg freihändig zu erwerben?

Für die Entwicklung der Gewerbefläche ist der mögliche Wasseranschluss für Warentransporte weiterhin zu beachten. Deshalb wird weiterhin auf eine gemeinsame Lösung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Bezirksamt gesetzt.

Ein Erwerb wurde durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick bisher nicht in Betracht gezogen. Dazu müsste der Grundstückseigentümer auch zum Verkauf bereit sein.

Wie soll aus Sicht des Bezirksamts in der Sache, die sich nunmehr seit Jahren hinzieht, weiter verfahren werden?

Die Strategie, alle planungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Ziel der Sicherung des Uferweges zu erreichen, ist richtig und das einzige Mittel, das der Verwaltung offensteht, um die Situation zu klären und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Es besteht gegenüber dem Eigentümer fortdauernd Gesprächsbereitschaft, auch seitens des Regionalmanagements.

Wie ist der Stand der Verhandlungen/der Gespräche zum Erwerb der AEG-Kantine?

Es ist nicht vorgesehen, die ehemalige AEG Kantine zu erwerben.

Ziel ist, die ehemalige AEG-Kantine als Museum umzunutzen.
Dies soll auf Basis einer vertraglichen Regelung mit dem Eigentümer und dem Industriesalon Schöneweide e.V. erfolgen.

Dafür wurde seitens der bezirkliehen Wirtschaftsförderung ein GRW-Antrag bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gestellt. Dieser beinhaltet die Erstellung eines bauhistorischen Gutachtens für das Gebäude und einer Machbarkeitsstudie. Mit der Förderzusage ist im März d.J. zu rechnen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0735