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Umgestaltung Marktplatz Friedrichshagen

Petra Reichardt

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0121 vom 21.04.2022 der
Bezirksverordneten Petra Reichardt – DIE LINKE

Ich frage das Bezirksamt:
1. Wann ist mit dem Beginn der Umgestaltung des Marktplatzes in Friedrichshagen, Bölschestraße,
zu rechnen?

2. Wie lange werden die Umgestaltungsmaßnahmen voraussichtlich dauern?

3. Wie werden die Beeinträchtigungen des Wochenmarktes und seiner Händler in dieser Zeit
kompensiert?

4. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Marktbetreiber und die Händler nach Fertigstellung
der Umgestaltungsmaßnahmen?

5. Trifft es zu, dass der Platz dann nicht mehr mit Fahrzeugen befahren werden darf, also auch nicht
mit sogenannten Verkaufsfahrzeugen und, wenn ja, welche Alternativen sieht das Bezirksamt, um
den Wochenmarkt in seiner jetzigen Vielfalt zu erhalten?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zunächst weist das Bezirksamt darauf hin, dass der Umgestaltung des Marktplatzes ein
partizipatives Verfahren vorausgegangen ist, um die Belange der Öffentlichkeit miteinfließen zu
lassen. Insofern sind auch Marktbetreiberinnen und –betreiber sowie die dort vertretenden
Händlerinnen und Händler über den Umgestaltungsprozess und damit verbundene
Einschränkungen informiert. Die Planungen für den Umbau am Marktplatz erfolgten seit 2019 mit Bürgerbeteiligung1. Die
Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat sich dabei für den Maulbeerbaumhain mit Brunnen und neuen Sitzmöglichkeiten und damit für eine bessere Aufenthaltsqualität entschieden. Dieses
Bürgervotum ist daher für das Bezirksamt maßgebend für die weitere Umsetzung.

Zu 1.
Nach derzeitigem Stand ist mit einem Baubeginn Ende Mai / Anfang Juni 2022 zu rechnen.

Zu 2.
Die Fertigstellung der Baumaßnahmen auf dem Marktplatz Friedrichshagen ist nach derzeitigem
Erkenntnisstand für Ende des Jahres 2022 angesetzt.

Zu 3.
Gemäß § 11 Abs. 5 Satz 3 des Berliner Straßengesetzes gilt: Im Falle des Widerrufs sowie bei der
Beeinträchtigung der Sondernutzung durch Sperrung oder Änderung der Straße, durch
Straßenschäden oder Straßenbaumaßnahmen oder bei Einziehung der Straße hat die
Erlaubnisnehmerin oder der Erlaubnisnehmer keinen Anspruch auf Entschädigung. Eine
Kompensation für die entstehenden Beeinträchtigungen seitens des Bezirksamtes ist demzufolge
nicht vorgesehen, weder durch Bereitstellung anderer Flächen noch durch Ausgleich ggf.
entfallender Einnahmen. Es gibt gesetzlich weder für den Gemeingebrauch (Verkehrszwecke)
noch für die Sondernutzung (sonstige Zwecke) des öffentlichen Straßenlandes einen Anspruch auf
Aufrechterhaltung einer bestimmten Art/Form oder eines Ortes. Auch aus langjähriger Übung
erwächst ein solcher nicht. Die Straßenverhältnisse sind grundsätzlich so annehmen, wie sie sich
darbieten.
Ein Marktbetrieb kann aber unabhängig von der Umsetzung der Baumaßnahme des Bezirksamtes
weiter durchgeführt werden. Hierfür steht allerdings zeitweise weniger nutzbare Fläche zur
Verfügung. Das Nutzungskonzept des Marktbetriebs mit allen notwendigen Be- und
Entladevorgängen ist auf diese Einschränkungen anzupassen. Die Marktbetreiberin / der
Marktbetreiber hat hierzu die erforderlichen Informationen durch das Bezirksamt erhalten und
wird die Einschränkungen berücksichtigen.

Zu 4.
Rund um den Maulbeerhain kann nach Durchführung der Umgestaltungsmaßnahme das Befahren
und Rangieren nicht mehr zugelassen werden. Grund hierfür ist, dass ein Rangieren mit
Fahrzeugen auf diesen schmalen Flächen zum Schutz der neuen Anlage und zum Schutz der
Bäume (Neupflanzungen und Altbaumbestand) vermieden werden soll. Zum anderen soll gerade
auch die Aufenthaltsqualität auf dem Maulbeerhain, die für alle Besuchenden durch Sitzelemente
und andere Gestaltungselemente erhöht wird und insofern auch eine besondere Erholungszone
bildet, nicht dauerhaft gestört werden.
Es wird erwartet, dass die Neugestaltung des Baumhains positive Auswirkungen auf den
Wochenmarkt haben wird, da durch die erhöhte Aufenthaltsqualität davon ausgegangen werden
kann, dass mehr Besuchende zum gesamten Platz kommen, so dass diese Maßnahme damit auch
eine Chance für eine neue Marktqualität (andere Standanordnung, einheitliche Stände) bietet.

Zu 5.
Der Marktplatz kann und darf sowohl während als auch nach der Neugestaltung des
Maulbeerhains befahren werden, auch mit sogenannten Verkaufsfahrzeugen. Durch den
Umbauprozess wird eine Flächenreduzierung für den Marktplatz relevant. Grundsätzlich bleibt der
Marktplatz nach wie vor befahrbar und auch für den Wochenmarkt verfügbar, allerdings mit der
Einschränkung, dass der Bereich rund um den neuen Maulbeerhain dann aber nicht mehr
befahren werden soll. Derzeit wird durch das Bezirksamt geprüft, wie die an den Marktplatz
angrenzenden Straßenbereiche des dortigen verkehrsberuhigten Bereichs für Zwecke des
Marktbetriebs besser nutzbar gemacht werden können. Insofern wird davon ausgegangen, dass
der Wochenmarkt seine Angebote im Wesentlichen weiter vorhalten kann.


https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und- gruenflaechenamt/gruen/baeume/artikel.700412.php#ergebnis

Bezirksverordnetenversammlung
Treptow-Köpenick
10. Mai 2022
Eingang Büro BVV
p. M. an Frakt. + BzV Reichardt am 10.05.222
 

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