Umsetzung Bebauungsplan XVI-17

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1220

Nach dem festgesetzten Bebauungsplan XVI-17 ist auf der Fläche Friedrichshagener Straße 2c (Allgemeines Wohngebiet WA2) im Blockinnenbereich eine maximale Bebauungshöhe und Dachbegrünung vorgesehen.

  1. Wurden bei der Bebauung des im Bebauungsplan genannten Allgemeinen Wohngebiets (WA 2) die zulässigen Gebäudehöhen von 35,0 m ü. NHN und 42,0 m ü. NHN und die damit verbundenen maximalen zwei Geschosse im Blockinnenbereich eingehalten und, wenn nein, warum nicht?
  2. Wann wurde die Einhaltung der vorgeschriebenen Maße überprüft?
  3. Hat das Bezirksamt überprüft, ob die im Bebauungsplan (Seite 30) vorgesehene extensive Dachbegrünung für die Gebäude im Blockinnenbereich umgesetzt wurde und, wenn ja, welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt dabei gewonnen?
  4. Welche Konsequenzen ergeben sich für Bauherren, wenn Vorgaben aus dem Bebauungsplan, wie die vorgenannten, nicht beachtet werden?
  5. Wie häufig kontrolliert das Bezirksamt im Allgemeinen die rechtskonforme Umsetzung von Bebauungsplänen?

gestellt am 07.07.2020

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwort am 20.07.2020

Wurden bei der Bebauung des im Bebauungsplan genannten Allgemeinen Wohngebiets (WA 2) die zulässigen Gebäudehöhen von 35,0 m ü. NHN und 42,0 m ü. NHN und die damit verbundenen maximalen zwei Geschosse im Blockinnenbereich eingehalten und, wenn nein, warum nicht?

Die entsprechend Bebauungsplan XVI-17 zulässigen Gebäudehöhen wurden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens unter Einbeziehung des Fachbereichs Stadtplanung geprüft. Sie wurden eingehalten.

Wann wurde die Einhaltung der vorgeschriebenen Maße überprüft?

Eine Bauüberwachung nach Fertigstellung des Vorhabens ist bauordnungsrechtlich nicht vorgeschrieben. ln Bezug auf die zulässigen Gebäudehöhen wurde im Rahmen der Baugenehmigung bei Aufnahme der Nutzung die Bescheinigung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs über die Einhaltung der Höhenlage des Erdgeschossfußbodens der baulichen Anlage abgefordert. Die Einhaltung der Höhenlage des Erdgeschossfußbodens wurde durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur nach Fertigstellung nachgewiesen.

Hat das Bezirksamt überprüft, ob die im Bebauungsplan (Seite 30) vorgesehene extensive Dachbegrünung für die Gebäude im Blockinnenbereich umgesetzt wurde und, wenn ja, welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt dabei gewonnen?

Die entsprechend Bebauungsplan XVI-17 erforderliche extensive Dachbegrünung wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens unter Einbeziehung des Fachbereichs Stadtplanung geprüft und in den Unterlagen nachgewiesen. Eine Vorortkontrolle der Umsetzung kann im Allgemeinen nicht erfolgen.

Welche Konsequenzen ergeben sich für Bauherren, wenn Vorgaben aus dem Bebauungsplan, wie die vorgenannten, nicht beachtet werden?

Die Frage kann allgemein nicht beantwortet werden. Der Einzelfall ist zu prüfen.

Wie häufig kontrolliert das Bezirksamt im Allgemeinen die rechtskonforme Umsetzung von Bebauungsplänen?

Bauüberwachungen/ Kontrollen eines Vorhabens sind bauordnungsrechtlich nicht zwingend vorgeschrieben und finden daher nicht regelmäßig, sondern anlassbezogen statt.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1220