Umsetzung der städtebaulichen Vereinbarung zum B-Plan 9-50a "Funkwerk Köpenick"
Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0105 vom 25.03.2022 des
Bezirksverordneten Uwe Doering – DIE LINKE
Ich frage das Bezirksamt:
Aus der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus geht hervor, dass der
vereinbarte städtebauliche Vertrag zum B-Planverfahren 9-50a "Funkwerk Köpenick" eine
Kostenbeteiligung des Investors bei den erforderlichen Verkehrsuntersuchungen und Änderungen
am Verkehrsknotenpunkt Müggelheimer Straße / Wendenschloßstraße vorsieht.
1. Erfolgte der vor einiger Zeit stattgefundene Umbau des Verkehrsknotenpunktes Müggelheimer
Straße / Wendenschloßstraße auf Grundlage der städtebaulichen Vereinbarung oder steht die
Umsetzung der Vereinbarung noch bevor?
2. Wie wurde bzw. wird bei den Verkehrsuntersuchungen das zunehmende Verkehrsaufkommen
durch die anderen Wohnungsbaumaßnahmen in Wendenschloß (u. a. Marienhain, Kietzer Feld)
berücksichtigt?
3. Ist in diesem Zusammenhang vom Bezirksamt abzusehen, wann der erste Zwischenbericht bzw.
ein Schlussbericht zur Drs. VIII/1245 "Verkehrsgutachten Wendenschloß" der
Bezirksverordnetenversammlung vorliegen wird?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Das Bezirksamt nimmt an, dass mit dem „vor einiger Zeit stattgefundenen Umbau“ die
Umbaumaßnahmen gemeint sind, die die BVG dort vor drei Jahren an ihren Anlagen
vorgenommen hat. Nach Kenntnis des Bezirksamts soll die Umsetzung der Maßnahmen, die in
einem städtebaulichen Vertrag mit den Investoren vereinbart wurden, erst mit Fertigstellung von
etwa der Hälfte der neuen Wohneinheiten des Bauvorhabens „Marienhain und Funkwerk“
erfolgen. Das dreistufige Konzept soll in der ersten Phase mit der Umsetzung und Anpassung der
Lichtsignalanlage beginnen, gefolgt von Phase 2 „Anpassung der Verkehrssteuerung“ und Phase
3 „Optimierung der Verkehrssteuerung“. Die inhaltliche Ausgestaltung und Aussteuerung derBezirksverordnetenversammlung
Treptow-Köpenick
26. April 2022
Eingang Büro BVV
p. M. an Frakt. + BzV Doering am 26.04.222
Umsetzung der Einzelmaßnahmen erfolgt durch den Investor in Abstimmung mit der in der Sache
zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK)
und ihrem Vertragspartner für das Management von Lichtsignalanlagen, der Alliander Stadtlicht
GmbH.
Zu 2.
Die Verkehrsuntersuchungen zu den größeren Bauvorhaben im Wendenschloß (Marienhain,
Kietzer Feld, Funkwerk) bauen aufeinander auf. Das jeweils ältere Gutachten floss in alle
folgenden Untersuchungen ein.
Zu 3.
Dem Bezirksamt ist bewusst, dass sich die Bezirksverordnetenversammlung mehrfach mit der
Verkehrsproblematik in Wendenschloß befasst hat.
Mit BVV-Beschluss Nr. 607/31/19 vom 12.12.2019 wurde dem Bezirksamt empfohlen,
gemeinsam mit weiteren Partnerinnen und Partnern ein umfassendes Verkehrskonzept
Süd-Ost zu erstellen.
Mit BVV Beschluss Nr. 807/40/21 vom 21.01.2021 wurde dem Bezirksamt empfohlen, für
den Sozialraum Köpenick-Süd (südliche Wendenschloßstraße, einschließlich
Müggelheimer Straße), ein Verkehrsgutachten mit aktuellen Zahlen zu veranlassen, auf
dessen Grundlage bei künftigen Bauanträgen die ordnungsgemäße Erschließung beurteilt
und festgestellt werden kann.
Auch dem Bezirksamt ist die verkehrliche Situation ein überaus wichtiges Anliegen. In der
Ortslage Wendenschloß sind etliche Bauvorhaben geplant bzw. befinden sich in Bau. Diese
werden starke Auswirkungen auf die ohnehin schon schwierige verkehrliche Situation im
Wendenschloß haben. Die Ortslage Wendenschloß erfreut sich aufgrund der Nähe zu Wald und
Wasser einer zunehmenden Beliebtheit. Sie ist über die Wendenschloßstraße, die Grüne Trift und
den Mayschweg an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Das Bezirksamt verfolgt das
Ziel, Wendenschloß als attraktive Wohnlage zu erhalten und weiter zu entwickeln. Im Ergebnis des
aktuellen und künftigen Bevölkerungszuwachses soll mit den noch zur Verfügung stehenden
Flächen so umgegangen werden, dass diese effektiv genutzt werden und eine verträgliche
Einordnung in die umgebende Siedlungsstruktur erfolgt. Sowohl der verkehrlichen Erschließung als
auch der Gestaltung des öffentlichen Raumes wird in diesem Zusammenhang besondere
Bedeutung beigemessen.
Ein Verkehrskonzept für den Süd-Ost-Raum übersteigt erheblich die finanziellen und personellen
Möglichkeiten des Bezirksamtes. Zudem liegt die Zuständigkeit für ein solches bei der SenUMVK,
da überwiegend Hauptnetzstraßen zu betrachten sind. Das Bezirksamt ist zu der Thematik mit der
SenUMVK im Gespräch. Da sich im Kietzer Feld und Wendenschloß mehrere Vorhaben
überlagern, konnte das Bezirksamt im Rahmen der Taskforce „Entwicklungsräume und
Stadtquartiere“ erreichen, dass die SenUMVK zusammen mit der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) ein „Mobilitätskonzept Kietzer Feld/
Wendenschloß“ erarbeiten wird. Das bereits länger zugesagte Konzept hat sich jedoch mehrfach
verzögert und wurde bislang noch nicht beauftragt. Daher hatte das Bezirksamt bislang auf3
Zwischenberichte verzichtet. Dies erfolgt nach Auftragsvergabe, die nach Information der
SenSBW in den nächsten ca. 6 Monaten erfolgen soll.

