Umsetzung des "Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" (Bau-Turbo) und Anwendung des Leitfadens zum Gesetz
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1112 vom 09.12.2025 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Wird vom Bezirksamt das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" (Bau-Turbo)und der Leitfaden zum Gesetz bei Bauprojekten angewendet und, wenn ja, wie werden das Gesetz und der Leitfaden umgesetzt?
Wie werden vom Bezirksamt bei Anwendung des Bau-Turbo und des entsprechenden Leitfadens die Interessen der Anwohnenden, die Infrastruktur, Belange des Umweltschutzes und die Anpassung des Bauvorhabens an die Wohnumgebung berücksichtigt?
Wurden von Bauträgern beim Bezirksamt Bauprojekte angemeldet, bei denen der Bau-Turbo angewendet werden soll und, wenn ja, um welche Bauprojekte handelt es sich und wie geht das Amt damit um?
Antwort steht noch aus

