Umsetzung des BIG-Gesetzes

Schriftliche Anfrage VIII/1219

  1. Wann und mit welchem Ergebnis hat das Bezirksamt die im Schlussbericht vom 24.5.2016  zum BVV-Beschluss Nr. 0552/34/15 (Drs. VII/0869) angekündigte Informationsveranstaltung zum Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (BIG-Gesetz) durchgeführt?
  2. Wie groß war das Interesse an dieser Veranstaltung?
  3. Gab bzw. gibt es konkrete Interessenten für das Anliegen des BIG-Gesetzes?
  4. Hat das Bezirksamt in der Folgezeit Aktivitäten unternommen, um gegebenenfalls Interessenten in der praktischen Anwendung zu unterstützen bzw. potenzielle Standortgemeinschaften anzusprechen?

gestellt am 06.07.2020

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 06.11.2020

Wann und mit welchem Ergebnis hat das Bezirksamt die im Schlussbericht vom 24.5.2016  zum BVV-Beschluss Nr. 0552/34/15 (Drs. VII/0869) angekündigte Informationsveranstaltung zum Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (BIG-Gesetz) durchgeführt?

Der Leitfaden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum Berliner Immobilien-und Standortgemeinschaftsgesetz aus dem Jahre 2015 (Leitfaden für öffentliche und private Akteure) wurde an alle Interessenvertretungen verschickt.
Es gab dann bezüglich der Umsetzung des BIG Gesetzes nur zwei interessierte Nachfragen an die Wirtschaftsförderung. Dieses waren die Werbegemeinschaft Bahnhofstraße und die Werbegemeinschaft Friedrichshagen.
Letztere waren zum Austausch der Umsetzung in Harnburg und haben dort gesehen, welcher Aufwand dahintersteht.

Hier ein Kurzüberblick zum Berliner ISG-Verfahren aus dem Leitfaden:

"Die Initiative zur Gründung einer ISG liegt bei den privaten Akteuren. Die Initiatoren prüfen zunächst, ob eine ISG das geeignete Instrument für ihre Ideen und Maßnahmen ist. Zudem müssen sie weitere Akteure vor Ort von ihrer Idee überzeugen. Zur Vorbereitung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist ein Aufgabenträger einzusetzen. Auch die Berliner Bezirksämtern übernehmen bei der Einführung und Durchführung von ISG eine Rolle. So ist beispielsweise der Antrag zur Einrichtung einer ISG vom zuständigen Bezirksamt zu prüfen.
Der Aufgabenträger führt vor der Antragstellung zur Einrichtung einer ISG einen öffentlichen Erörterungstermin durch. Das BIG enthält zudem Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bezirksverordnetenversammlungen. Örtliche Akteure können sich insbesondere im einzurichtenden Koordinierungsausschuss unterstützend beteiligen. Eine ISG kommt letztlich zustande, wenn nicht die Eigentümer mehr als einem Drittel der Grundstücke oder Grundstücksflächen im geplanten Bereich bis zum Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist widersprechen. Die Festlegung der ISG erfolgt durch eine Rechtsverordnung des Berliner
Senats. Zugleich beginnt die Abgabenpflicht für die Eigentümer. ln einem öffentlichrechtlichen Vertrag werden die Aufgaben und Pflichten zwischen dem Aufgabenträger und dem zuständigen Bezirksamt geregelt. Während der Durchführungsphase einer ISG ist gesetzlich zudem eine regelmäßige Überwachung des  Aufgabenträgers vorgesehen, um die ordnungsgemäße Geschäftsführung zu prüfen. Das BIG sieht vor, dass eine ISG maximal für fünf Jahre eingerichtet werden kann. Inwieweit anschließend eine Verlängerung der Laufzeit sinnvoll ist, oder ob alternativ andere Kooperationsformen genutzt werden, entscheiden die Akteure vor Ort."

Es ist ersichtlich, dass der Aufwand für die Umsetzung sehr hoch ist. Des Weiteren spielen Interesse und Ressourcen der Eigentümer eine große Rolle. Dieses ist insbesondere bei einer schwierigen Eigentümersituation problematisch. Auch das Thema Bewohner ist nicht außer Acht zu lassen.

Es ist letztlich ein Aufgabenträger zu beauftragen, um u.a. das erforderliche Maßnahmen - und Finanzierungskonzept zu erstellen und mit den Akteuren umzusetzen.
Hierbei spielt die Abgabenerhebung eine nicht unwichtige Rolle. Hier ist die Beteiligung des Finanzamtes erforderlich.

Alle diese Dinge haben dazu geführt, dass die Werbegemeinschaft Friedrichshagen hinsichtlich der Einrichtung eines BIG Abstand genommen hat. Die Werbegemeinschaft Bahnhofstraße hatte schon vorher kein Interesse mehr gezeigt.
Es gab auch keine weiteren lnteressenbekundungen hinsichtlich der Einrichtung eines BIG.
 

Wie groß war das Interesse an dieser Veranstaltung?

Aufgrund der in der Antwort zur  ersten Frage genannten Probleme und aufgrund dessen, dass es keinerlei Interesse mehr bezüglich der Umsetzung des BIG Gesetzes gab, hat sich die Wirtschaftsförderung entschlossen, von einer Veranstaltung, wie im Schlussbericht vom 24.05.2016 noch angedacht, abzusehen.
Dennoch hat sich die Wirtschaftsförderung dazu entschlossen, 2019 das Thema erneut aufzugreifen und für 2020 im Rahmen eines Wirtschaftsforums die Möglichkeiten des BIG anzusprechen. Die Veranstaltung konnte jedoch pandemiebedingt nicht stattfinden.

Gab bzw. gibt es konkrete Interessenten für das Anliegen des BIG-Gesetzes?

Hat das Bezirksamt in der Folgezeit Aktivitäten unternommen, um gegebenenfalls Interessenten in der praktischen Anwendung zu unterstützen bzw. potenzielle Standortgemeinschaften anzusprechen?

Die Beantwortung ergibt sich aus der Darstellung in der Beantwortung der ersten Frage.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1219