Umsetzung des Wohnaufsichtsgesetzes in Treptow-Köpenick

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1126

  1. Welche "Problemimmobilien" hat das Bezirksamt derzeit im Bezirk identifiziert (bitte mit  Angaben zur Art der baulichen Mängel, dem Umfang des Leerstandes, dem Datum des jeweiligen Bauantrages, den Baugenehmigungen, inklusive erhaltungsrechtliche und denkmalrechtlichen Genehmigungen auflisten)?
  2. Hat das Bezirksamt Verfahren für die identifizierten Immobilien eingeleitet (bitte mit Angaben zum Inhalt des Verwaltungsverfahrens, dem Beginn des Verwaltungsverfahrens, dem aktuellen Stand des Verwaltungsverfahrens, inklusive Bußgelder und Ersatzvornahmen auflisten)?
  3. Hat das Bezirksamt juristische Unterstützung beim Senat für die Bearbeitung von Problemimmobilien beantragt und erhalten (bitte die Fälle benennen)?
  4. Hat das Bezirksamt einen finanziellen Ausgleich für Ausgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Problemimmobilien bei der Senatsverwaltung für Finanzen beantragt (bitte dielle und die Ergebnisse der Beantragungen auflisten)?
  5. Wie viele Vollzeitstellen sind bei der Wohnungsaufsicht für die Bearbeitung des Wohnungsaufsichtsgesetzes vorhanden und wie sind diese aktuell besetzt?
  6. Ist eine Aufstockung des Personals für die Wohnungsaufsicht vorgesehen?

gestellt am 12.03.2020

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 24.04.2020

Welche "Problemimmobilien" hat das Bezirksamt derzeit im Bezirk identifiziert (bitte mit  Angaben zur Art der baulichen Mängel, dem Umfang des Leerstandes, dem Datum des jeweiligen Bauantrages, den Baugenehmigungen, inklusive erhaltungsrechtliche und denkmalrechtlichen Genehmigungen auflisten)?

Hat das Bezirksamt Verfahren für die identifizierten Immobilien eingeleitet (bitte mit Angaben zum Inhalt des Verwaltungsverfahrens, dem Beginn des Verwaltungsverfahrens, dem aktuellen Stand des Verwaltungsverfahrens, inklusive Bußgelder und Ersatzvornahmen auflisten)?

Bei der Beantwortung wurde auf folgende Definition des Begriffes der Problemimmobilie aus dem am 28. Februar 2020 veröffentlichten (Bundes-)"Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien" abgestellt:

"Eine Problemimmobilie ist eine nicht angemessen genutzte und I oder bauliche Missstände (Verwahrlosung) aufweisende Liegenschaft, die negative Ausstrahlungseffekte auf ihr Umfeld verursachen kann und die·eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt oder den geltenden Vorschriften zu Umgang, Nutzung und Bewirtschaftung nicht entspricht oder städtebaulichen Entwicklungszielen bzw. wohnungspolitischen Zielsetzungen nicht entspricht." ln Berlin gilt diese Definition allerdings mit der Einschränkung, dass nur Wohngebäude erfasst werden.
Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt folgende Immobilien als Problemimmobilien identifiziert - Spalte 1.

Dabei handelt es sich um leerstehende Immobilien. Das Wohnungsaufsichtsgesetz greift hier nicht, da es auf die Beseitigung von Wohnungsmissständen, die Verbesserung von Wohnverhältnissen und die ordnungsgemäße Nutzung und Benutzbarkeit von Wohngebäuden, Wohnungen und Wohnräumen zielt. Das heißt, das Gesetz dient dem Erhalt und der Instandsetzung bestehender Wohnungen, kann aber nicht herangezogen werden für die Wiederinnutzungnahme zu Wohnzwecken, sowie dem Schutz von Mietern und Mieterinnen. Die Beseitigung von Leerstand von Wohngebäuden kann ggf. über die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots erreicht werden. Dessen Anwendung wurde durch das Bezirksamt in den identifizierten Problemimmobilien geprüft. Ergebnis siehe Spalte 3.

Laurenzstr. 1,
12555 Berlin
vollständiger
Leerstand
Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbots liegt hier in Anwendung der Nr. 6.7 der 2. Änderung AV-ZwVbG nicht vor.
Da das Gebäude denkmalgeschützt ist, wurde denkmalrechtlich Maßnahmen zur Sicherung der Bausubstanz erlassen.
Michaei-Brückner-Str. 8,
12439 Berlin
vollständiger
Leerstand
Erlass einer Nutzungsuntersagung der kompletten Wohnnutzung vom 05.11.2015 durch BWA
Ein wohnungsaufsichtsrechtliches Benutzungsverbot ersetzt eine Genehmigung für Leerstand im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr.4 des ZwVbG.
Mandrellaplatz 3,
12555 Berlin
vollständiger
Leerstand
Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbots liegt hier in Anwendung der Nr. 6.7 der 2. Änderung AV-ZwVbG nicht vor.
Eigentümer sanierte das Haus inzwischen aus eigener Motivation.
Scharnweberstr. 2, 12459
Berlin
vollständiger
Leerstand
Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbots liegt hier in Anwendung der Nr. 6.7 der 2. Änderung AV-ZwVbG nicht vor

 

Hat das Bezirksamt juristische Unterstützung beim Senat für die Bearbeitung von Problemimmobilien beantragt und erhalten (bitte die Fälle benennen)?

Hat das Bezirksamt einen finanziellen Ausgleich für Ausgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Problemimmobilien bei der Senatsverwaltung für Finanzen beantragt (bitte die Fälle und die Ergebnisse der Beantragungen auflisten)?

Nein.

Wie viele Vollzeitstellen sind bei der Wohnungsaufsicht für die Bearbeitung des Wohnungsaufsichtsgesetzes vorhanden und wie sind diese aktuell besetzt?

Die bezirkliche Wohnungsaufsicht verfügt derzeit über 2 VZÄ. Die Stellen sind besetzt.

Ist eine Aufstockung des Personals für die Wohnungsaufsicht vorgesehen?

ln diesem Bereich ist aktuell kein Personalaufwuchs vorgesehen oder finanzierbar.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1126