Umsetzungskonzept zu Leitlinien für Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung; hier Nachverdichtung durch Wohnungsbau

Schriftliche Anfrage VIII/1526

  1. Wie viele Beteiligungsverfahren laufen derzeit im Bezirk (bitte stichpunktartig aufzählen)?
  2. Wie hoch ist die Verbindlichkeit im Umsetzungskonzept für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei Nachverdichtungen durch Wohnungsbau?
    2.1  Erfolgt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger "auf Augenhöhe"?
    2.2  Werden die Vorschläge und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern zu Wohnungsbauprojekten bei den weiteren Planungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften berücksichtigt oder werden lediglich Fragen beantwortet und Anregungen kommentiert?

gestellt am 12.07.2021

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 09.08.2021

Wie viele Beteiligungsverfahren laufen derzeit im Bezirk (bitte stichpunktartig aufzählen)?

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick führt derzeit (Stand: 15.07.2021) 40 Verfahren zu Projekten und Prozessen durch, in denen eine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist. Deren Inhalt und Sachstand sind auf www.mein.berlin.de jederzeit einsehbar.

Bauvorhaben zur Nachverdichtung bestehender Stadtquartiere sind nicht darunter, da es sich dabei um Projekte Dritter handelt, siehe auch Antwort zu 2.). Das Bezirksamt führt keine Statistik zu den Beteiligungsverfahren Dritter.

An folgenden Beteiligungsverfahren städtischer Wohnungsbaugesellschaften hat das Bezirksamt mitgewirkt:

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land informiert hier über ihre geplanten Bauvorhaben: https://www.stadtundland.de/Bauen/Neubau/index.php#treptow-koepenick.

Wie hoch ist die Verbindlichkeit im Umsetzungskonzept für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei Nachverdichtungen durch Wohnungsbau?

Weder das Umsetzungskonzept zu den Leitlinien für Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung des Senats noch die Leitlinien selbst richten sich an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

Das Umsetzungskonzept soll gemäß den Leitlinien für Vorhaben, Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung, die die Berliner Senatsverwaltungen durchführen, angewendet werden. (https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-3759.pdf).

Die bezirklichen Leitlinien für Bürger/-innenbeteiligung (hier veröffentlicht: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/sozialraumorientierte-planungskoordination/buerger-innenbeteiligung/artikel.953461.php ) beziehen sich auf Beteiligungsprozesse zu Bau- und Investitionsvorhaben des Bezirksamts (vgl. Bericht des Bezirksamtes im Ausschuss für Stadtentwicklung der BVV am 10.02.2021).

Entscheidungen der Verwaltung über die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens nach §§ 29 ff. BauGB, Baugenehmigungsverfahren und andere direktgesetzlich geregelte Genehmigungsverfahren (wie Fällanträge) gehören nicht zu den Planungen und Prozessen der räumlichen Entwicklung im Sinne der Leitlinien.

Bauvorhaben städtischer Wohnungsbaugesellschaften im Bezirk sollen ebenfalls mit Beteiligungsverfahren begleitet werden. Allerdings richten sich diese Verfahren dann weder nach den Senat noch den bezirklichen Leitlinien zur Beteiligung der Öffentlichkeit, sondern nach den in einem ähnlichen Prozess erarbeiteten „Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau“ (https://inberlinwohnen.de/wp-content/uploads/2018/01/Partizipation.pdf ).

Erfolgt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger "auf Augenhöhe"?

Der Begriff „auf Augenhöhe“ meint „gleichberechtigt, gleichwertig: [mit jemandem] auf Augenhöhe verhandeln, diskutieren, verkehren“ (Duden, https://www.duden.de/rechtschreibung/Augenhoehe ). Insofern ist die Frage – in Bezug auf die bezirklichen Vorhaben - wie folgt zu beantworten:
Die Kommunikation im Rahmen der Beteiligung erfolgt auf Augenhöhe, die Argumente werden ernst genommen und in die Überlegungen einbezogen. Die Entscheidung selbst kann – allein schon aufgrund der gesetzlich festgelegten Kompetenzen – nicht gleichberechtigt getroffen werden. Die letztendliche Entscheidung obliegt in vielen Fällen der Verwaltung.

Werden die Vorschläge und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern zu Wohnungsbauprojekten bei den weiteren Planungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften berücksichtigt oder werden lediglich Fragen beantwortet und Anregungen kommentiert?

Diese Fragen lassen sich nicht im Allgemeinen beantworten.

Dem Bezirksamt sind durchaus vorbildliche Beteiligungsverfahrens städtischer Wohnungsbaugesellschaften bekannt. Bei allen Verfahren wurden konkrete Anregungen aufgegriffen und mindestens auf Umsetzbarkeit geprüft.

Es sollte aber allen Beteiligten bewusst sein, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften politisch aufgefordert sind, sich für den Neubau bezahlbarer Wohnungen in der Stadt einzusetzen.
Daher ist allen bisher durchgeführten Beteiligungsverfahren gemein, dass das „Ob“ einer Nachverdichtung nicht infragegestellt oder Gegenstand der Beteiligung gewesen ist, allenfalls das „Wie“.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1526