Umstrukturierungssatzung und Sozialplan für das Kosmosviertel - Beschluss der BVV (Drs. VIII/0362)

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage VIII/0614

  1. Nachdem für die ersten Wohnhäuser der "Schönefeld Wohnen GmbH & Co.KG" die Arbeiten zur energetischen Sanierung abgeschlossen und die Mieterinnen und Mieter dieser Wohnhäuser eine entsprechende Mieterhöhung erhalten haben, frage ich nach dem Stand der Umsetzung des oben genannten BVV-Beschlusses?
  2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt zum Erlass einer Umstrukturierungssatzung nach § 172 BauGB beziehungsweise was ist das Ergebnis einer vom Bezirksamt in Auftrag gegebenen Studie?
  3. Werden die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studie veröffentlicht beziehungsweise den Bezirksverordneten zur Kenntnis gegeben?

gestellt am 21.09.2018

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 04.10.2018

Zu 1.
Das Gutachten zu den Möglichkeiten des Einsatzes der Instrumente des Besonderen Städtebaurechts (BauGB) liegt dem Fachbereich seit dem 26.09.2018 vor.

Eine abschließende Bewertung zur Umsetzung der Instrumente des Besonderen Städtebaurechts (BauGB) im Kosmosviertel ist noch nicht abgeschlossen. Der Fachbereich befindet sich noch in der Klärung offener rechtlicher Fragen hinsichtlich der UmsetzbarkeiL Bis dahin, können noch keine Aussagen zu möglichen Handlungsoptionen gemacht werden. Eine abschließende Prüfung und Aussagen zur möglichen Umsetzbarkeil des o.g. Beschlusses wird für Ende Oktober avisiert.

Zu 2.
Siehe Frage 1

Zu 3.
Sobald ein abschließendes Ergebnis der Untersuchung vorliegt, werden die Ergebnisse zur Umsetzbarkeil der BVV, dem Mieterprotest und Anwohnern zur Kenntnis gegeben.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0614