Verbesserung und Herstellung der Durchgängigkeit des Fußverkehrs im Umfeld des Bahnhofs Schöneweide
Antrag, interfraktionell mit SPD, B'90/Grüne
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Fußgängerfreundlichkeit, Sicherheit und Durchgängigkeit im Umfeld des Bahnhofs Schöneweide zu prüfen, zu veranlassen bzw. sich bei den jeweils zuständigen Stellen (z. B. Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Deutsche Bahn AG) nachdrücklich dafür einzusetzen:
Durchgängigkeit am Sterndamm (Südseite): Die bestehende Barriere an der Einmündung des südlichen Gehweges des Sterndamms auf die Michael-Brückner-Straße sollte entfernt werden, um den Fußweg
durchgängig zu machen und gefährliche Ausweichmanöver zu unterbinden.
Platzschaffung an den Bahnaufgängen (Nordseite): Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Gehwegbreiten an den Zugängen und Aufgängen zu den Bahnanlagen auf der Nordseite des Bahnhofs zu vergrößern und so die Engpässe für den Fußverkehr zu beseitigen.
Zusätzliche Querungsmöglichkeiten (Michael-Brückner-Straße):
Die Schaffung von neuen sicheren Querungshilfen in Form von Fußgängerampeln über die Michael-Brückner-Straße sollte an folgenden Stellen überprüft und realisiert werden:
- im Bereich der Einmündung des Sterndamms.
- nördlich der Einmündung der Hasselwerderstraße.
Zur schnellen Minderung der bestehenden Gefahren und Engpässe wird das Bezirksamt zudem ersucht, kurzfristige, temporäre Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, die bis zur finalen Fertigstellung des Umfelds Verbesserungen für den Fußverkehr bewirken.
Begründung:
Der Bahnhof Schöneweide ist ein zentraler Umsteigepunkt in Treptow-Köpenick mit sehr hohem Fußgängeraufkommen. Die Qualität des Fußverkehrs in diesem Umfeld entscheidet maßgeblich über die Attraktivität des Umweltverbunds insgesamt.
Der Fußverkehr ist die grundlegendste, ökologischste und sozialste Form der Mobilität. Gemäß den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetzes (§ 2, Abs. 1 und § 4, Abs. 1) ist er zu stärken und die Verwaltung verpflichtet, attraktive, sichere und barrierefreie Wege zu schaffen. Die Behebung der genannten Mängel (unterbrochene Wege, Engstellen, fehlende Querungen) ist notwendig.
Ansprechpartner: André Schubert
Ansprechpartner: Philipp Wohlfeil
Drucksache: IX/1141

