Verkehrsentwicklung in Köpenick-Süd / Wendenschloß

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1474

Wie wird seitens des Bezirksamts angesichts der geplanten und zum Teil schon umgesetzten Wohnbebauung in Köpenick-Süd die sich abzeichnende Zunahme des Verkehrs eingeschätzt und welche Schlussfolgerungen werden aus dieser Einschätzung vom Bezirksamt gezogen?

gestellt am 30.04.2021

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 11.05.2021

Die Ortslage Wendenschloß erfreut sich aufgrund der Nähe zu Wald und Wasser einer zunehmenden Beliebtheit. Sie ist über die Wendenschloßstraße, die Grüne Trift und den Mayschweg an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Das Bezirksamt verfolgt das Ziel, Wendenschloß als attraktive Wohnlage zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Im Ergebnis des aktuellen und prognostizierten künftigen Bevölkerungszuwachses soll mit den noch zur Verfügung stehenden Flächen so umgegangen werden, dass diese effektiv genutzt werden und eine verträgliche Einordnung in die umgebende Siedlungsstruktur erfolgt. Sowohl der verkehrlichen Erschließung als auch der Gestaltung des öffentlichen Raumes wird in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung beigemessen.

Für das Vorhaben im Kietzer Feld hat die Wohnungsgesellschaft ein Verkehrsgutachten beauftragt, allein mit dem Ziel des Nachweises dieser „gesicherten Erschließung“ im planungsrechtlichen Sinn. Die Untersuchung liegt dem Bezirksamt vor. Grundlage für die verkehrliche Untersuchung zur Nachverdichtung Kietzer Feld ist die bereits vorliegende Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan 9-50a „Funkwerk Köpenick“. In dieser Untersuchung wurden die im Untersuchungsbereich bekannten/ geplanten Bauvorhaben und deren verkehrliche Auswirkungen berücksichtigt. Dazu zählen neben den Bebauungsplänen 9-1, 9-50a, 9-50b, 9-57VE auch die Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB (Ein- und Mehrfamilienhäuser mit 666 entstehenden Wohneinheiten).

Auch die Nachverdichtung Kietzer Feld wurde dort bereits als Wohnungsbaupotentialfläche mit 70 Wohneinheiten berücksichtigt. Die vorliegende verkehrliche Untersuchung zur Nachverdichtung Kietzer Feld untersucht die geplante Nachverdichtung mit weiteren 361 Wohneinheiten (insgesamt also 431 Wohneinheiten im Quartier), sowie deren verkehrliche Auswirkungen und kommt zu dem Ergebnis, dass für das Bauvorhaben eine verkehrliche Erschließung im rechtlichen Sinn gegeben ist. Bereits jetzt ist absehbar, dass es keine einfachen Lösungsansätze für diese unbestritten große Herausforderung gibt. Die in Spitzenzeiten vorhandenen verkehrlichen Probleme, welche nicht nur in Wendenschloß bestehen, können und sollen nicht durch den Bau oder die wesentliche Erweiterung von Straßen gelöst werden.

Das Land Berlin und auch das Bezirksamt Treptow-Köpenick richten die Anstrengungen auf die Stärkung des Umweltverbundes. Dies betrifft den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Radverkehr.

So konnte das Bezirksamt 2014 in der Wendenschloßstraße einen Schutzstreifen für Radfahrende markieren und so den Radverkehr sicherer gestalten.

Durch die in den Hauptverkehrszeiten im 10-Minuten-Takt fahrende Straßenbahnlinie 62 und die Fähre F 12 ist
Wendenschloß gut mit dem ÖPNV erschlossen. Die BVG prüft regelmäßig die Auslastung dieser Linie und wird bei erkennbarem Bedarf Fahrzeuge mit einem höheren Platzangebot einsetzen.

Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, dass mittelfristig auch Spindlersfeld und Adlershof aus Wendenschloß besser mit dem ÖPNV erreicht werden können.

Für den Radverkehr existieren Radverkehrsanlagen in der Wendenschloßstraße. In den angrenzenden Wohngebieten ist überwiegend eine Tempo-30-Zone angeordnet, in der Radverkehr und Kfz-Verkehr die Fahrbahn gemeinsam nutzen können.

Das Bezirksamt ist in einem engen Austausch mit der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um sich für eine Lösung dieser Herausforderung einsetzen.
Da sich im Kietzer Feld und Wendenschloß mehrere Vorhaben überlagern, wird für die weitere Entwicklung der Infrastruktur fachübergreifend unter Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen das „Mobilitätskonzept Kietzer Feld/ Wendenschloß“ erarbeitet.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1474