Wahrnehmung des Wahlrechts durch obdachlose und wohnungslose Menschen unterstützen

Fraktion in der BVV

Antrag, interfraktionell mit Grünen,

Drucksache IX/1259

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. an geeigneten Orten im öffentlichen Raum sowie in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe niedrigschwellig, barrierearm und verständlich über die Möglichkeiten der Wahrnehmung des Wahlrechts durch obdachlose und wohnungslose Menschen zu informieren;

  2. ausdrücklich auf die Möglichkeit von Sammelanträgen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Dritte (insbesondere soziale Träger, Beratungsstellen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe) hinzuweisen, diese aktiv zu fördern und die hierfür erforderlichen Verfahrenswege zu vereinfachen;

  3. in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Wohnungslosenhilfe sowie durch die eigene Straßensozialarbeit praktische Unterstützung bei der Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie bei der Ermöglichung der tatsächlichen Stimmabgabe, einschließlich der Briefwahl, anzubieten;

  4. in diesem Zusammenhang mittellose sowie obdach- und wohnungslose Menschen bei der Neuausstellung oder Wiederbeschaffung von Personaldokumenten zu unterstützen, geeignete Beratungs- und Hilfsangebote bereitzustellen, Zugänge zu bestehenden Sozialsystemen aufzuzeigen und diese für die Betroffenen praktisch zugänglich zu machen.

 

 

 

Begründung:

Das aktive Wahlrecht ist ein zentrales demokratisches Grundrecht, dessen Wahrnehmung für obdachlose und wohnungslose Menschen in der Praxis jedoch häufig mit erheblichen strukturellen Hürden verbunden ist. Fehlende Meldeadressen, unklare Zuständigkeiten, mangelnde Information sowie fehlende oder abgelaufene Personaldokumente führen faktisch dazu, dass ein Teil der Bevölkerung von demokratischer Teilhabe ausgeschlossen bleibt.

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie auch ohne festen Wohnsitz grundsätzlich wahlberechtigt sind. Niedrigschwellige Informationen sowie die aktive Förderung von Sammelanträgen über soziale Träger sind daher essenziell, um bürokratische Hürden abzubauen. Da freie Träger und die Straßensozialarbeit über gewachsene Vertrauensstrukturen verfügen, ist deren Einbindung entscheidend für eine erfolgreiche Unterstützung bei der Eintragung in das Wählerverzeichnis und der Stimmabgabe.

Zudem verhindert der oft fehlende Besitz gültiger Personaldokumente nicht nur das Wählen, sondern auch den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen. Eine Unterstützung bei der Wiederbeschaffung dieser Dokumente ist somit eine notwendige Voraussetzung für die demokratische Teilhabe und die soziale Stabilisierung der Betroffenen. Demokratie muss für alle zugänglich sein – unabhängig von Wohnstatus oder sozialer Lage.

 

Ansprechpartnerin 
Petra Reichardt