Wandmosaike im ehemaligen Kulturhaus des BMHW
Schriftliche Anfrage - KA VIII/0328
Ich frage das Bezirksamt:
Wieder einmal droht Kunstvernichtung/Kulturgutverlust und das, obwohl Treptow-Köpenick bereits 2011 mit dem Beschluss Nr. 1177/53/11 (siehe Anlage) dieser Gefahr vorbeugen wollte.
Im ehemaligen BMHW-Kulturhaus in der Fließstraße befinden sich zwei Mosaikwandbilder der Künstlerin Ortraud Lerch. Eines befindet sich im ehemaligen Speiseraum und eines im Treppenaufgang zum ehemaligen Festsaal.
Die Gebäude stehen nun zum Abriss an, ohne dass es seitens der "Buwog-Wohnwerk" Bemühungen gegeben hätte, die Mosaike zu sichern und in ihrer Substanz zu bewahren.
Und das, obwohl die "Buwog-Wohnwerk" bereits im April diesen Jahres durch Mitarbeiter der "Kulturwerk des bbk berlin GmbH" auf die Bedeutung der Kunstwerke hingewiesen wurde.
Per E-Mail vom 12. Oktober an das "Kulturwerk des bbk berlin GmbH" teilte die "Buwog" mit, dass hinsichtlich dieser Kunstwerke keinerlei Planungen vorgesehen sind – im Klartext: sie werden Bauschutt!
Unter Bezugnahme auf den oben genannten Beschluss (hier noch einmal angefügt), frage ich das Bezirksamt
- War dem Bezirksamt die Existenz der Kunstwerke bekannt?
- Waren dem Bezirksamt die Abrisspläne für die Gebäude und die Kunstwerke bekannt?
- Hat das Bezirksamt im Sinne des BVV-Beschlusses aus dem Jahre 2011 in irgendeiner Weise versucht, die "Buwog" zur Sicherung der Kunstwerke zu veranlassen?
- Beabsichtigt das Bezirksamt und, wenn ja, in welcher Weise, sich in dieser Sache noch zu engagieren?
gestellt am 20.11.2017
von Edith Karge
Das Bezirksamt antwortet am 06.12.2017
Zu 1.
Es ist dem Bezirksamt bekannt, dass in dem ehemaligen Kulturhaus Wandmosaike existieren.
Zu 2.
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Wohnungsbauvorhabens geplant, wozu die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens XV-11 erfolgte. Daher ist der Abbruch der vorhandenen Gebäude vorgesehen.
Zu 3. und 4.
Das Bezirksamt hat Abstimmungen mit der BUWOG zum Erhalt der Kunstwerke geführt, die sich dazu auch bereit erklärt hat. Weitere Abstimmungen dazu erfolgen noch.
Schriftliche Anfrage - KA VIII/0328

