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Weiterentwicklung des Allendeviertels gemäß SteP Wohnen 2030

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0917 vom 27.01.2025 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Gibt es bereits Überlegungen, Planungen und Untersuchungen zur Weiterentwicklung des Siedlungsgebiets Allendeviertel, und wenn ja, wie ist der aktuelle Stand?

  2. Was sind die Überlegungen bzw. Planungen zum "Bullenacker", der unter den Prüfgebieten mit Priorität 2 im SteP Wohnen 2030 aufgeführt wird?
    a) Sollen auf der Fläche des Bullenacker Wohnungsbauten entstehen oder soll die (kontaminierte) Grünfläche erhalten und renaturisiert werden?

  3. Für das Allendeviertel ist im "Step Wohnen 2030" auch die Nachnutzung von Gewerbeflächen vorgesehen. Um welche Flächen handelt es sich dabei, und wie sollen die Flächen nachgenutzt werden?

  4. Gibt es eine Zeitachse für die Umsetzung der Vorhaben?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Im Jahr 2018 wurde die Infrastrukturstudie für das Allende-Viertel erarbeitet. 2024 wurde die Schulstudie beschlossen, die auch Aussagen zum Allende-Viertel macht. Bei beiden Planungen geht es um die Weiterentwicklung der sozialen und grünen Infrastruktur im Gebiet. Aus beiden Studien resultieren Folgeaufträge, die seitdem (siehe Antwort zu Frage 2a) vorangetrieben werden (Entwicklung des Schulstandortes im Allende II). Zurzeit finden verwaltungsinterne Gespräche über die Beantragung einer Sporthalle für die dortige Schule statt.

Zu 2. / 2a.
Der Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 wurde mittlerweile vom StEP Wohnen 2040 (Senatsbeschluss 03.09.2024) abgelöst. Die Fortschreibung fand parallel mit der Überarbeitung des StEP Wirtschaft statt. Im StEP Wohnen ist das gesamte Allende-Viertel als Bereich für ein Innenentwicklungskonzept – kleinteilige Innenentwicklung – ab 2024 benannt. Momentan wird das Innenentwicklungskonzept (IEK) Plänterwald erarbeitet. Ein IEK Allende-Viertel ist frühestens für 2026 unter dem Vorbehalt einer Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) vorgesehen.

Eine Ausnahme bildet der sogenannte Bullenacker. Die Zielsetzung einer renaturierten/ gesichert zugänglichen Freifläche ist schon in der Infrastrukturstudie 2018 benannt worden. Das Ziel Wohnungsbau ist bereits im Jahr 2022 durch SenStadt gestrichen worden. Momentan wird eine Ausschreibung zur Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie für den Bullenacker vorbereitet. Dabei soll auch die Eignung des Bullenackers als Ausgleichs- und Ersatzfläche für andere Baumaßnahmen geprüft werden. Momentan ist die Finanzierung für diese Studie noch nicht geklärt.

Zu 3.
Eine Nachnutzung von Gewerbeflächen zugunsten von Wohnen ist im aktuellen StEP Wohnen 2024 nicht verankert. Auch der StEP Wirtschaft trifft hierzu keine Aussagen. Jedoch besteht die Zielsetzung, bei Ersatzneubau auf Flächen mit eingeschossigem Einzelhandelsobjekten ergänzende funktionale Angebote zu ermöglichen, d.h. auch Wohnungsbau in den Obergeschossen. Dies beträfe vor allem die im Gebiet verorteten Standorte der Nahversorgung (Müggelheimer Str. (Aldi), Wendenschloßstraße (Lidl)). Eine Umsetzung ist jedoch auch von der Mitwirkung der Grundstückseigentümer/innen abhängig. Insgesamt wird eine Multifunktionalität – auch bei gewerblichen Immobilien – angestrebt. Die im Allende-Viertel vorhandenen Gewerbeflächen sind im bezirklichen Wirtschaftsflächenkonzept (WiKo 2022) verankert und sollen als Gewerbeflächen auch weiterhin gesichert werden.

Zu 4.
Nein, eine solche gibt es nicht.

 

 

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