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Wildschweine im Wohngebiet II

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1134 vom 19.01.2026 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich wiederholt und inzwischen gefühlt jahreszeitunabhägig auch tagsüber Wildschweine im Wohngebiet zwischen der Müggelspreepromenade (Höhe Spielplatz / Ordnungsamt) und dem Bullenacker aufhalten und dies eine Gefährdung der Anwohnenden im Wohngebiet darstellt?

  2. Liegen dem Bezirksamt entsprechende Meldungen bzw. Beschwerden vor und, wenn ja, wieviele mit welchem Inhalt?

  3. Wie wird den Meldungen und Beschwerden nachgegangen?

In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage "Wildschweine im Wohngebiet (Drs. IX/0889) wird darauf hingewiesen, dass bei einer akuten Gefahrensituation die Polizei hinzugezogen werden soll.

4. Kann sich das Bezirksamt vorstellen und nachvollziehen, dass bei Gefährdung durch Wildschweine den betroffenen Anwohnenden im Wohngebiet in der aktuellen Situation ein Anruf bei der Polizei nichts bringt und nicht weiterhilft?

5. Kann das Bezirksamt nachvollziehen, dass inzwischen Anwohnende wegen der Wildschweine Probleme haben, Straßen und Wege zu nutzen und letztendlich auch Familien, Kinder und Jugendliche auf dem Spielplatz gefährdet sind und was wird vor diesem Hintergrund gegen die Wildschweine im Wohngebiet unternommen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Es ist bekannt, dass in dem recht isolierten Bereich des Bullenackers stationär bzw. temporär Wildschweine leben. Dieses ist auf Grund der Nähe zu dem weitläufigen, östlich angrenzenden Bereich der Berliner Forsten vollkommen natürlich. Dieses stellt sich nicht anders als in vergleichbaren Bereichen da. In wie weit eine Gefährdung der Anwohnenden vorliegt, kann nicht beantwortet werden.

Zu 2.
Dem Ordnungsamt wurden seit 2024 insgesamt zwei Meldungen/ Beschwerden über Wildschweine in diesem Bereich übermittelt. Hierbei wurde beschrieben, dass ein deutlicher Zuwachs an Wildschweinen zu erkennen ist.

Zu 3.
Das Wildschwein (Sus scrofa) unterliegt (wie in allen anderen Bundesländern) dem Jagdrecht.
Die Zuständigkeit hierfür ist im Land Berlin bei den Berliner Forsten verortet. Beschwerden werden demnach zur Prüfung an das Forstamt Köpenick weitergeleitet.

Zu 4.
Dieses kann das Bezirksamt nicht nachvollziehen. Im Umgang mit wildlebenden Tieren liegt der Polizei Berlin ein Regelwerk vor. Bei akuten Gefährdungslagen werden entsprechende Maßnahmen (z.B. Stadtjagd) eingeleitet.

Zu 5.
Grundsätzlich ist es nachvollziehbar, dass derartige Ängste existieren. Bedingt durch die sehr große Fläche von naturnahen Bereichen im Land Berlin ist ein regelmäßiger Kontakt von Mensch und (Wild-) Tier unausweichlich. Leider ist es aber auch so, dass die dortigen Anwohnenden wildlebende Tiere füttern, was eine reduzierte, natürliche Distanzflucht zur Folge hat. Für den zweiten Teil dieser Frage wird auf Antwort 3 verwiesen.

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