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Wildschweine im Wohngebiet

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0889 vom 04.12.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich zunehmend in den Abend- und Nachtstunden Wildschweine in Wohngebieten entlang der Salvador-Allende-Straße und rund um den Spielplatz am Uferweg / Müggelseepromenade aufhalten?

  2. Was kann das Bezirksamt gegen die Wildschweine, durch die sich Zufußgehende teilweise bedroht fühlen, unternehmen und steht das Bezirksamt diesbezüglich mit den Berliner Forsten im Kontakt?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Frage 1
Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. So auch im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch auch ganzjährig in den Siedlungsgebieten.
Im Ordnungsamt sind keine Meldungseingänge verzeichnet, dass sich die Wildschweine in den Wohngebieten entlang der Salvador-Allende-Straße und rund um den Spielplatz am Uferweg / Müggelseepromenade aufhalten. Dass sich immer wieder Wildscheine in umliegende Wohngebiete, insbesondere angrenzend an Waldgebieten aufhalten, wurde durch die Polizei bestätigt.
Sofern hierzu eine akute Gefahrenlage beschrieben wird, muss die Polizei hinzugezogen werden. Gemäß Nachfrage beim zuständigen Abschnitt 36 ist zur o. g. Örtlichkeit auch dort keine Beschwerdelage bekannt.

Frage 2
Wildschweine gehören zu den wild lebenden, herrenlosen Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Außerhalb von Jagdflächen, insbesondere in sogenannten „befriedeten Bezirken“ wie z.B. Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfe oder Gärten, ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten.
Für Wildtiere in den besiedelten Bereichen der Stadt besteht grundsätzlich keine behördliche Verantwortung zur Regulierung ihrer Population. Ein zielgerichtetes Handeln der Behörden erfolgt nur dann, wenn von Wildtieren eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Sollte dringendes Handeln erforderlich werden, muss umgehend die Polizei benachrichtig werden. Diese entscheidet dann vor Ort über einzuleitende Maßnahmen der Gefahrenabwehr und kann zu ihrer Unterstützung sachkundige Personen, ggf. den Stadtjäger, hinzuziehen.
Erhält das Ordnungsamt T/K Kenntnis zu gesichteten Wildschweinen in Waldgebieten, wird das Forstamt Köpenick von Berlin hierüber informiert. Das Forstamt Köpenick betreut die Waldgebiete in den Berliner Bezirken Treptow-Köpenick, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Tempelhof-Schöneberg. Bei Fragen/Problemen mit Wildtieren helfen aber auch Sachverständige des Naturschutzbundes Deutschland (NABU Berlin) gerne weiter. Kontakt: Wildtierberatung - Berlin.de
Das Ordnungsamt hat die Berliner Forsten darüber informiert, dass sich zunehmend in den Abend– und Nachtstunden, Wildschweine in den Wohngebieten entlang der Salvador-Allende Straße und rund um den Spielplatz am Uferweg und der Müggelseepromenade aufhalten sollen.

 

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