Windkraft in der Krummendammer Heide?
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0969 vom 03.04.2025 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Informationen hat das Bezirksamt zu der laut Medienberichten durch die Berliner Stadtwerke geplanten Nutzung einer Potenzialfläche in der Krummendammer Heide nördlich von Friedrichshagen und Rahnsdorf für die Aufstellung von Windkraftanlagen?
Gab es hierzu Gespräche seitens der Stadtwerke oder des Senats mit dem Bezirksamt und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ist für die Aufstellung der Windkraftanlagen - wie Medien berichten - noch in diesem Jahr eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit geplant und was ist gegebenenfalls das Verfahren und wie soll der Zeitablauf sein?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Allgemein
Eine Beteiligung des Bezirksamtes hat letztmalig im Rahmen der Identifizierung geeigneter Flächen für Windenergieanlagen in einem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren unter Federführung von SenStadt IA im Mai 2024 gemäß der Umsetzung Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) stattgefunden.
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet Berlin zum Nachweis von 0,5 % der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windenergie. Das entspricht einer Fläche von 446 ha. Unter Federführung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurde in 2023 dazu eine Studie erarbeitet, die im Januar 2024 im Senat besprochen und auf der Internetseite von SenWEB veröffentlicht wurde. Die Studie ist keine rechtliche Grundlage zur Ausweisung von Windkraftanlagen. Zumal verschiedentliche Belange, wie insbesondere der Naturschutz, unbeachtet geblieben sind.
Zu 1.
Das Bezirksamt hat hierzu keine Information.
Zu 2.
Es gab keinerlei Gespräche zum Sachverhalt mit dem Bezirksamt.
Zu 3.
Auch zum Zeitplan eines möglichen Verfahrens für diesen konkreten Standortbereich ist dem Bezirksamt nichts bekannt. Voraussetzung wäre hier die räumliche Fixierung einer Flächenkulisse im Rahmen des noch nicht abgeschlossenen FNP-Änderungsverfahrens. Federführung hat hier der Senat, eine zeitliche Vorgabe ist dem Bezirk derzeit nicht bekannt.

