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Wohnhaus Leiblstraße 22 / Klingerstraße 2

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1003 vom 05.06.2025 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass für das Wohnhaus Leiblstraße 22 / Klingerstraße 2 seit 2018 eine Teilungserklärung vorliegt und, wenn ja, wie ist das BA damit umgegangen?

  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in dem Wohnhaus Mietwohnungen zum Verkauf angeboten und damit zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden und was kann das Bezirksamt tun, um die Mieter /-innen vor Eigenbedarfskündigungen zu schützen?

  3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in dem Wohnhaus Wohnungen leerstehen und, wenn ja, was hat das Bezirksamt dagegen unternommen beziehungsweise was kann das Bezirksamt dagegen unternehmen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Mit Datum vom 26.07.2017 wurden in o. g. Adresse für 19 Wohnungen sowie einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Raum aufgrund § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG die Abgeschlossenheit bestätigt. Über die Teilungserklärung hat das Bezirksamt keine Kenntnis, da die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erfolgt.

Zu 2.
Das Grundstück liegt nicht in einem Milieuschutzgebiet nach § 172 BauGB. Insofern das Gebäude vor Inkrafttreten der Verordnung nach § 250 BauGB am 21. September 2021 aufgeteilt wurde, greift § 250 BauGB hier nicht. Eine Umwandlung in Eigentumswohnungen war in der Vergangenheit also zulässig und unterlag auch keinem Genehmigungsvorbehalt. Das Bezirksamt hat keine Handhabe Eigenbedarfskündigungen zu verhindern.

Zu 3.
Dem Bezirksamt, Amt für Bürgerdienste – Fachbereich Wohnen, ist nicht bekannt, dass in diesem Wohnhaus Wohnungen leer stehen.

 

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