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Wohnungsbauvorhaben "Germanenstraße" (B-Plan XV-25-1)

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1204 vom 09.06.2026 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

Wie wird bei den Planungen zum B-Planverfahren XV-25-1 "Germanenstraße" die zukünftige Infrastruktur, bezogen auf Gewerberäumlichkeiten und Arztpraxen, berücksichtigt und wie ist der aktuelle Stand der Planungen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans XV-25-1 können nicht störende Gewerbebetriebe gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO auch künftig ausnahmsweise im Allgemeinen Wohngebiet zugelassen werden. Die konkrete Zulässigkeit ist jeweils im Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der vorgesehenen Nutzung zu prüfen.
Arztpraxen zählen bauplanungsrechtlich zu den freiberuflichen Nutzungen. Da im Rahmen des Verfahrens zur Bebauungsplanänderung die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) anstelle des bisherigen Mischgebiets (MI) vorgesehen ist, können sie gemäß § 13 BauNVO in einzelnen Räumen von Gebäuden zugelassen werden.
Im Frühjahr 2025 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Derzeit erfolgen abschließende Abstimmungen zu fachlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Entwässerung des Plangebiets. Nach Abschluss dieser Abstimmungen ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu Beginn des III. Quartals 2026 vorgesehen.

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