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Wohnungsbauvorhaben Neuer Weg (Hirschgarten), 2. Bauabschnitt

Uwe Doering

Schriftliche Anfrage VIII/1332

  1. Wurde im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren für das Wohnungsbauvorhaben Neuer Weg, 2. Bauabschnitt, die temporäre Zuschüttung des Stichkanals beantragt bzw. angezeigt?
  2. Welche technologischen Vorgaben gibt es vom Bezirksamt Treptow-Köpenick für dieses Vorhaben?
  3. Welche Vorgaben bzw. Auflagen gibt es vom Bezirksamt Treptow-Köpenick hinsichtlich des Natur- und Umweltschutzes?
  4. Wie ist sichergestellt, dass nach Abschluss der Bauarbeiten der Stichkanal wieder freigelegt wird?

gestellt am 11.11.2020

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 16.11.2020

Wurde im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren für das Wohnungsbauvorhaben Neuer Weg, 2. Bauabschnitt, die temporäre Zuschüttung des Stichkanals beantragt bzw. angezeigt?

ln der Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem Berliner Wassergesetz vom 4.08.2020 wurde die Herstellung von Arbeitsebenen im Stichkanal genehmigt.

Welche technologischen Vorgaben gibt es vom Bezirksamt Treptow-Köpenick für dieses Vorhaben?

Die Bauherrenschaft ist verpflichtet, dem Bezirksamt für das verwendete Material Lieferscheine sowie einen Nachweis der Herkunft der Materialien vorzulegen.

Welche Vorgaben bzw. Auflagen gibt es vom Bezirksamt Treptow-Köpenick hinsichtlich des Natur- und Umweltschutzes?

Die Genehmigung enthält die folgenden besonderen Auflagen:

Es ist lediglich Natursteinmaterial zu verwenden, Nachweis der Herkunft sowie Lieferscheine sind dem Fachbereich Umweltschutz vor Einbau vorzulegen.

Das Material ist nach Abschluss der Arbeiten wieder zu entfernen.

Die hydraulische Durchgängigkeit und die ökologische Durchgängigkeit für Kleinlebewesen und Fische ist während der Bauarbeiten durch einen Rohrdurchlass zu sichern.

Wie ist sichergestellt, dass nach Abschluss der Bauarbeiten der Stichkanal wieder freigelegt wird?

Siehe Antwort auf die vorige Frage

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1322

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