Wohnungsleerstand im Eckgebäude Scharnweberstraße 2 / Ostendstraße 12 in Oberschöneweide

Schriftliche Anfrage VIII/1425

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Eckhaus Scharnweberstraße 2 / Ostendstraße 12 leer steht bzw. unbewohnt ist?
  2. Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um den Wohnungsleerstand zu beenden?
  3. Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um das leerstehende Gebäude vor unbefugtem Zutritt abzusichern?

gestellt am 10.03.2021

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 25.03.2021

Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Eckhaus Scharnweberstraße 2 / Ostendstraße 12 leer steht bzw. unbewohnt ist?

Der Gruppe Zweckentfremdung im Fachbereich Wohnen wurde das leerstehende Objekt aufgrund eines Bürgerhinweises am 01.04.2016 bekannt.

Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um den Wohnungsleerstand zu beenden?

Die zweckentfremdungsrechtliche Prüfung des o.g. Objekts im April 2016 ergab, dass es sich hier um keinen schützenswerten Wohnraum handelt.

Begründung:
Die Räumlichkeiten stellten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweckentfremdungsverbot Gesetzes (ZwVbG) zum 01.05.2014 keinen Wohnraum im Sinne des ZwVbG dar. Daher unterliegen die Räumlichkeiten bereits von vornherein nicht dem ZwVbG (vgl. die Gesetzesbegründung Drucksache 17/1057 vom 11.06.2013, Seite 12).

Im Rahmen der Zweckentfremdung ergeben sich somit keine rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten, um den Leerstand im o. g. Objekt zu beenden.

Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um das leerstehende Gebäude vor unbefugtem Zutritt abzusichern?

Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Sicherung seines Gebäudes zuständig. Bereits 2012 wurde der Eigentümer aufgrund von Anwohnerbeschwerden schriftlich durch die Bauaufsicht aufgefordert, Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes durchzuführen.

Im November 2020 wurde die Bauaufsicht erneut auf verschiedene Missstände aufmerksam gemacht. Vor dem Hintergrund eines laufenden Antrags auf Abbruch wurde auf Ordnungsmaßnahmen zunächst verzichtet. Der aktuell vorliegende Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 63 Mikro-Appartements (63 Wohneinheiten) ist noch in Prüfung. Eine Stellungnahme der Wasserbehörde steht noch aus, sobald diese als positive Stellungnahme eingeht, erfolgt die Erteilung der Baugenehmigung.

Schriftliche Anfrage -SchA VIII/1425