Wohnungsleerstand im Waldburgweg / Märchenviertel - Nachfrage zur Beantwortung der SchA VIII/0403

Schriftliche Anfrage VIII/0821

  1. Was hat sich seit der Beantwortung der SchA VIII/0403 auf dem Areal Waldburgweg 16/17 und 18/19 verändert bzw. getan?
  2. Liegt inzwischen ein Bauantrag für das unter Punkt 1 genannte Areal vor und, wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens?
  3. Was hat das Bezirksamt gegen den offenkundigen (dauerhaften) ca. 90%igen Wohnungsleerstand auf dem unter Punkt 1 genannten Areal unternommen beziehungsweise was wir das Bezirksamt gegen den Wohnungsleerstand unternehmen?

gestellt am 18.04.2019

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 30.04.2019

Was hat sich seit der Beantwortung der SchA VIII/0403 auf dem Areal Waldburgweg 16/17 und 18/19 verändert bzw. getan?

Liegt inzwischen ein Bauantrag für das unter Punkt 1 genannte Areal vor und, wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens?

Für das GrundstOck Waldburgweg 17/18 wurde am 06.06.2018 ein Bauantrag "Sanierung und Umbau eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes" gestellt.
Inhalt des Antrages sind Putzsanierung, neue Balkonanlage vor der Fassade, Neueindeckung Dach, Überarbeitung Treppenhaus, zentrale Gasheizung und Warmwasser-Versorgung, Erneuerung Raumlufttechnische Anlage, Überarbeitung Fenster, Türen und Fußböden, Grundrissänderungen.
Da derzeit die Erschließung des Gründstocks im Sinne von § 4 Abs. 1 BauO Bln nicht gesichert ist, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung derzeit nicht vor.
Darüber hinaus scheitert die denkmalschutzrechtliche Genehmigung im Moment an unvollständigen Antragsunterlagen. Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist erst Anfang März 2019 eingegangen.
Für das Grundstock Waldburgweg 19-21 ist noch kein Bauantrag bzw. Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung eingegangen.

Was hat das Bezirksamt gegen den offenkundigen (dauerhaften) ca. 90%igen Wohnungsleerstand auf dem unter Punkt 1 genannten Areal unternommen beziehungsweise was wir das Bezirksamt gegen den Wohnungsleerstand unternehmen?

Dem Fachbereich Wohnen des Amtes für Bürgerdienste liegen keine Kenntnisse oder Hinweise auf Leerstand von Wohnraum für das unter Punkt 1 genannte Areal vor.

Auf Grund der Anfrage wird ein Amtsverfahren eröffnet sowie geprüft, ob es sich hierbei um dem Zweckentfremdungsverbots-Gesetz unterliegenden Wohnraum handelt und ggf. ein Verstoß gegen dieses Gesetz vorliegt.
Nach Klärung dieses Sachverhaltes wird über die weitere Vergehensweise entschieden.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0821