Wohnungsleerstand im Waldburgweg / Nachfrage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage VIII/0403

Schriftliche Anfrage VIII/1350

  1. Was hat sich seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage VIII/0403 (Februar 2018) am Zustand der Wohnhäuser Waldburgweg 16/17 und 18/19 geändert?
  2. Was hat das Bezirksamt seitdem getan, um den Wohnungsleerstand der unter Punkt 1 genannten Wohnhäuser zu beenden bzw. was kann das Bezirksamt tun?
  3. Liegt dem Bezirksamt inzwischen ein Bauantrag zur Sanierung und Modernisierung der Wohnhäuser vor und, wenn ja, wie ist der Stand der Bearbeitung?
  4. Ab wann können aus Sicht des Bezirksamtes die leerstehenden Wohnungen wieder vermietet werden?

gestellt am 04.12.2020

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 11.01.2021

Was hat sich seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage VIII/0403 (Februar 2018) am Zustand der Wohnhäuser Waldburgweg 16/17 und 18/19 geändert?

Das Grundstück Waldburgweg 16 ist eine bewohnte Doppelhaushälfte in Privatbesitz. Die Geschosswohnungsbauten Waldburgweg 17/18, Waldburgweg 19/20/21, Waldburgweg 22/Heidekrugstraße 71 und Heidekrugstraße 6/ Waldburgweg 23 sind im Besitz einer GmbH, die unter anderem in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks einen Masterplan erstellt hat, der eine Sanierung der genannten Gebäude in vier Teilabschnitten vorsieht.
Hierfür wurde das Gebäude Waldburgweg 17/18 als Pilotprojekt bestimmt, um die denkmalfachlichen Belange optimal umsetzen und auf die folgenden Sanierungsabschnitte übertragen zu können. Diese Häuser wurden inzwischen von außen saniert und das Dach wurde neu gedeckt. Zurzeit erfolgen die notwendigen Sanierungsarbeiten innerhalb des Hauses. Die Sanierung der Häuser Waldburgweg 19 und 20 soll laut Bauablaufplan im April 2021 beginnen. Als Bestandteil des zugehörigen Genehmigungsverfahrens wurde die denkmalfachliche Stellungsnahmen am 2.08.2018 mit Auflagen erstellt, deren Einhaltung in regelmäßigen Begehungen vor Ort überprüft wurde. Eine finale Abnahme ist für Ende Januar/ Anfang Februar 2021angesetzt.

Was hat das Bezirksamt seitdem getan, um den Wohnungsleerstand der unter Punkt 1 genannten Wohnhäuser zu beenden bzw. was kann das Bezirksamt tun?

Nach Kenntnis des Leerstandes und in Augenscheinnahme der Häuser wurden im Juni 2019 zweckentfremdungsrechtliche Amtsverfahren eröffnet und die Eigentümerin wurde zum Leerstand angehört. Die Eigentümerin konnte glaubhaft (durch Bau- und Bauablaufpläne) nachweisen, dass die Sanierung der denkmalgeschützten Häuser beabsichtigt ist.
Im November 2019 wurden durch die Eigentümerin zweckentfremdungsrechtliche Anträge zum Leerstand gestellt, die im Dezember 2019 genehmigt wurden. Die Befristungen der Genehmigungen wurden an die Bauablaufpläne angepasst. Zwei der Wohnungen sollten bis zum 28.02.2021 dem Wohnungsmarkt wiederzugeführt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Baumaßnahmen der einzelnen Gewerke nicht wie geplant parallel erfolgen. Die Eigentümerin hat bereits mitgeteilt, dass sich das Bauvorhaben entsprechend verzögert.

Liegt dem Bezirksamt inzwischen ein Bauantrag zur Sanierung und Modernisierung der Wohnhäuser vor und, wenn ja, wie ist der Stand der Bearbeitung?

Es ist ein Bauantrag für die Errichtung von Balkonen für den Waldburgweg 17 und 18 am 18.11.2020 eingegangen.

Die Genehmigungsbehörde bestätigte den Eingang des Antrages und forderte unter anderem den Nachweis zur Erschließung des Baugrundstücks mittels grundbuchlicher Grundstücksvereinigung oder Baulasteintragung nach.

Für den geplanten Anbau der Balkone haben auch bereits Vorabsprachen mit den Denkmalbehörden zur Genehmigungsfähigkeit stattgefunden.

Ab wann können aus Sicht des Bezirksamtes die leerstehenden Wohnungen wieder vermietet werden?

Zum jetzigen Zeitpunkt geht das Bezirksamt davon aus, dass die ersten Wohnungen im August 2021 und die letzten Wohnungen im März 2022 dem Wohnungsmarkt wiederzugeführt werden können.

Ein Leerstand war nur für einen Teil der Wohnungen im Gebäude Waldburgweg 17/18 zu verzeichnen. Die. übrigen hier aufgeführten Gebäude sind dauerhaft und meist langjährig bewohnt. Um diese Bestandsmietenden im weiteren Sanierungsverfahren nicht wohnungslos werden zu lassen, wurde folgende Übereinkunft getroffen: Die vier Sanierungsabschnitte erfolgen zeitlich nacheinander, sodass die Bewohnenden des kommenden Sanierungsabschnittes in das bereits fertiggestellte Gebäude umziehen werden.

Für das Gebäude Waldburgweg 17/18 bedeutet dieses Arrangement konkret, dass nur eine Wohneinheit frei bleiben und dem Markt zur Verfügung gestellt wird. Der Umzug bzw. Neubezug ist zeitlich an den Anbau der Balkone geknüpft, was für Mai 2021 vorgesehen ist.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1350